G-BA2014

Turoctocog alfa: Vergleichstherapie bei Hämophilie A

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Hämophilie A ist eine angeborene Erkrankung der Blutgerinnung, die durch einen Mangel an Faktor VIII verursacht wird. Dies führt zu einer erhöhten Blutungsneigung, die sowohl spontan als auch nach Traumata oder operativen Eingriffen auftreten kann.

Zur Vermeidung von schweren Blutungskomplikationen und irreversiblen Gelenkschäden ist in der Regel eine prophylaktische oder bedarfsgesteuerte Substitutionstherapie mit Gerinnungsfaktoren erforderlich.

Dieser Artikel fasst die Eckdaten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2014 zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Turoctocog alfa zusammen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des G-BA-Verfahrens.

Empfehlungen

Der Beschluss des G-BA bezieht sich auf das Anwendungsgebiet gemäß der zugrunde liegenden Fachinformation (Stand November 2013).

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Dokumentation ist Turoctocog alfa (NovoEight®) für folgende Indikationen zugelassen:

  • Behandlung von Blutungen bei Personen mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel)

  • Prophylaxe von Blutungen bei dieser Zielgruppe

Es wird in der Dokumentation hervorgehoben, dass das Präparat für eine breite Zielgruppe vorgesehen ist. Der Wirkstoff kann laut Fachinformation bei allen Altersgruppen angewendet werden.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Für die Nutzenbewertung ist die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA maßgeblich. Als Vergleichstherapie werden in diesem Kontext etablierte rekombinante oder aus Plasma gewonnene Faktor-VIII-Präparate herangezogen.

Zusatznutzen und Beschluss

Das Bewertungsverfahren untersucht das spezifische Ausmaß des Zusatznutzens differenziert für die verschiedenen Patientengruppen. Das Nutzenbewertungsverfahren wurde im Juli 2014 mit einem entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnungspraxis von Turoctocog alfa das spezifische Ausmaß des Zusatznutzens im Vergleich zu etablierten Faktor-VIII-Präparaten je nach Patientengruppe zu berücksichtigen ist.

Häufig gestellte Fragen

Das Präparat ist zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Personen mit angeborenem Hämophilie A (Faktor-VIII-Mangel) zugelassen.

Laut Fachinformation kann der Wirkstoff bei allen Altersgruppen angewendet werden.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie werden in der Regel etablierte rekombinante oder aus Plasma gewonnene Faktor-VIII-Präparate herangezogen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Turoctocog alfa (Hämophilie A) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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