G-BA2019

Turoctocog alfa pegol: Therapie der Hämophilie A

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zum Wirkstoff Turoctocog alfa pegol (Handelsname Esperoct) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Februar 2020 mit einem entsprechenden Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.

Hämophilie A ist eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Faktor VIII verursacht wird. Dies führt zu einer erhöhten Blutungsneigung, die sowohl im Akutfall behandelt als auch langfristig prophylaktisch therapiert werden muss.

Das Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation umfasst die Behandlung und Prophylaxe von Blutungen. Die Zulassung bezieht sich auf Patienten im Alter von 12 Jahren und älter mit angeborenem Faktor-VIII-Mangel.

Empfehlungen

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss ist Turoctocog alfa pegol (Esperoct) für folgende Indikation vorgesehen:

  • Behandlung von Blutungen bei Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel)

  • Prophylaxe von Blutungen bei dieser Erkrankung

  • Anwendung bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren

Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Der vorliegende Quelltext verweist für die konkrete Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) sowie für das Ausmaß des Zusatznutzens explizit auf die vollständigen Beschlussdokumente. Diese inhaltlichen Details sind in den tragenden Gründen und im Beschlusstext vom 06.02.2020 zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert und nicht Teil der Kurzzusammenfassung.

Verfahrensablauf

Das Nutzenbewertungsverfahren durchlief laut Dokumentation folgende Stationen:

  • Beginn des Verfahrens am 01.08.2019

  • Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung am 01.11.2019

  • Mündliche Anhörung am 09.12.2019

  • Abschließende Beschlussfassung am 06.02.2020

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Angaben zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens von Turoctocog alfa pegol in den vollständigen Beschlussdokumenten des G-BA vom 06.02.2020 nachzulesen sind, da der Kurztext diese nicht explizit aufführt.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß den G-BA-Dokumenten ist der Wirkstoff für Patienten ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.

Das Medikament wird zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Hämophilie A eingesetzt. Dies entspricht einem angeborenen Faktor-VIII-Mangel.

Die genauen Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses vom 06.02.2020 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Turoctocog alfa pegol (Hämophilie A) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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