StatPearls2026

Präkordialer Faustschlag: StatPearls Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: StatPearls (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der präkordiale Faustschlag ist eine potenziell lebensrettende Maßnahme bei plötzlichem Herzstillstand. Die StatPearls-Leitlinie ordnet den klinischen Stellenwert dieser Technik ein, deren erste Beschreibungen bis in die 1920er Jahre zurückreichen.

Ziel der Maßnahme ist es, die organisierte elektrische Herzaktivität wiederherzustellen. Dabei soll eine ventrikuläre Tachykardie in einen stabileren Rhythmus überführt werden.

Die Leitlinie betont jedoch, dass die Erfolgsraten in der Realität sehr gering sind. In klinischen Studien führte die Anwendung häufiger zu einer Verschlechterung des Rhythmus als zu einer Rückkehr des Spontankreislaufs.

Empfehlungen

Indikation

Laut Leitlinie wird der präkordiale Faustschlag ausschließlich bei einer beobachteten, monitorüberwachten und instabilen ventrikulären Tachykardie empfohlen. Voraussetzung ist, dass kein Defibrillator unmittelbar verfügbar ist.

Die ventrikuläre Tachykardie kann dabei mit oder ohne Puls vorliegen. Es wird betont, dass die Maßnahme eine reguläre Herz-Lungen-Wiederbelebung oder eine Defibrillation nicht verzögern darf.

Vorbereitung und Technik

Für die Durchführung wird die Identifikation der korrekten anatomischen Landmarken empfohlen. Die Leitlinie beschreibt folgenden Ablauf:

  • Bildung einer fest geschlossenen Faust

  • Positionierung des Arms etwa 20 Zentimeter über dem Patienten

  • Schneller Schlag mit der Ulnarseite der Faust auf das untere Drittel des Sternums

  • Sofortiges Zurückziehen der Hand, um die Ausdehnung des Brustkorbs zu ermöglichen

Post-Interventionelles Management

Nach dem Schlag wird eine sofortige Überprüfung des Herzrhythmus auf dem Monitor empfohlen. Bei einem Misserfolg der Maßnahme muss laut Leitlinie umgehend mit den Protokollen zur erweiterten kardiovaskulären Lebenserhaltung (ACLS) begonnen werden.

Dies umfasst die Etablierung eines intravenösen oder intraossären Zugangs sowie die Vorbereitung von Medikamenten und Defibrillator-Pads.

Kontraindikationen

Die Leitlinie benennt klare Kontraindikationen und Warnhinweise für den präkordialen Faustschlag:

  • Verfügbarkeit eines Defibrillators: Wenn eine Defibrillation unmittelbar möglich ist, ist diese zwingend vorzuziehen.

  • Asystolie oder unbeobachteter Herzstillstand: Für diese Szenarien gibt es laut Leitlinie keine ausreichende Evidenz zur Unterstützung der Maßnahme.

Zudem warnt die Leitlinie vor schweren Komplikationen durch eine inkorrekte Ausführung. Dazu zählen Sternumfrakturen, Osteomyelitis, thromboembolische Schlaganfälle sowie Leberverletzungen durch eine Dislokation des Processus xiphoideus.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt ausdrücklich davor, dass der präkordiale Faustschlag den Zustand des Patienten verschlechtern und in eine Asystolie oder einen instabileren Rhythmus überführen kann. Es wird daher empfohlen, die Maßnahme nur als absolute Notlösung zu betrachten und eine reguläre Defibrillation niemals dafür zu verzögern.

Häufig gestellte Fragen

Laut StatPearls-Leitlinie ist die Maßnahme nur bei einer beobachteten, monitorüberwachten und instabilen ventrikulären Tachykardie indiziert. Dies gilt ausschließlich für Situationen, in denen kein Defibrillator sofort griffbereit ist.

Es wird empfohlen, mit der Ulnarseite der geschlossenen Faust das untere Drittel des Sternums zu treffen. Ein zu tiefer Schlag auf den Processus xiphoideus kann laut Leitlinie zu schweren inneren Verletzungen führen.

Die Leitlinie beschreibt die Erfolgsraten als sehr gering. In zitierten Studien konvertierten beispielsweise nur 1 bis 2 von über 80 Patienten, während bei anderen eine Rhythmusverschlechterung eintrat.

Nein, die Leitlinie rät von der Anwendung bei Asystolie ab. Es gibt keine ausreichende Evidenz, die einen Nutzen bei Asystolie oder einem unbeobachteten Herzstillstand belegt.

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Quelle: StatPearls: Precordial Thump (StatPearls, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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