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Migräneprophylaxe mit Pestwurz (Butterbur): StatPearls

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: StatPearls (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Pestwurz (Petasites hybridus, englisch Butterbur) ist ein pflanzliches Präparat, das traditionell zur Prophylaxe von Migräne eingesetzt wird. Die StatPearls-Zusammenfassung beleuchtet die aktuelle Evidenzlage sowie die potenziellen Risiken dieser Therapie.

Historisch wurde Pestwurz von Fachgesellschaften wie der American Headache Society zur Migräneprävention empfohlen. Diese Empfehlungen wurden jedoch aufgrund von Sicherheitsbedenken teilweise wieder zurückgezogen.

In Ländern wie Deutschland und Großbritannien ist Pestwurz aufgrund potenzieller Toxizität nicht für den offiziellen medizinischen Gebrauch zugelassen. Dennoch wird es von Patienten häufig als rezeptfreies Nahrungsergänzungsmittel eingenommen.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernaspekte zur Anwendung von Pestwurz:

Indikation und Wirksamkeit

Laut Leitlinie zeigt Pestwurz in Studien eine Wirksamkeit bei der Reduktion von Häufigkeit und Schweregrad von Migräneattacken bei Erwachsenen und Kindern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die offizielle Empfehlung der American Academy of Neurology im Jahr 2016 aufgrund von Sicherheitsbedenken zurückgezogen wurde.

Für die Behandlung von Asthma und allergischer Rhinitis liegt laut Quelle nur eine begrenzte Evidenz vor. Die Wirksamkeit wird hier als geringer eingeschätzt als bei der Migräneprophylaxe.

Sicherheit und Präparatewahl

Die Leitlinie betont ein erhebliches Sicherheitsrisiko durch Pyrrolizidinalkaloide, die natürlicherweise in der Pestwurzpflanze vorkommen. Diese Substanzen können folgende Schäden verursachen:

  • Hepatotoxizität

  • Lungentoxizität

  • Karzinogenese

  • Thrombosen

Es wird dringend empfohlen, dass Konsumenten ausschließlich Präparate verwenden, die nachweislich frei von Alkaloiden und pflanzlichen Karzinogenen sind. Es bleibt laut Leitlinie unklar, ob aufgetretene Leberschäden durch die Alkaloide oder durch die Pestwurz selbst verursacht wurden.

Monitoring

Aufgrund des Risikos für eine Hepatotoxizität wird eine regelmäßige Überwachung der Leberfunktion empfohlen. Die Leitlinie nennt hierbei die Bestimmung von AST, ALT, ALP, GGT und Bilirubin.

Dosierung

Die Leitlinie nennt folgende Dosierungsrichtlinien für die orale Einnahme:

PräparatTägliche DosierungIndikation
Pestwurz (Butterbur)50-150 mgMigräneprophylaxe

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt folgende Kontraindikationen und Warnhinweise für die Anwendung von Pestwurz:

  • Gleichzeitige Einnahme von anticholinergen Medikamenten

  • Kinder unter 6 Jahren (aufgrund fehlender Sicherheitsdaten)

  • Schwangere und stillende Frauen

  • Bekannte Allergie gegen Ambrosia (Ragweed) oder Gänseblümchen (Kreuzallergie möglich)

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass pflanzliche Heilmittel wie Pestwurz oft nicht auf der offiziellen Medikamentenliste der Patienten erscheinen. Es wird empfohlen, in der Anamnese gezielt nach alternativen oder natürlichen Heilmitteln zu fragen, um potenziell gefährliche Interaktionen, insbesondere mit Anticholinergika, zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Die American Academy of Neurology hat ihre Empfehlung 2016 aufgrund von Sicherheitsbedenken zurückgezogen. Der Hauptgrund ist das Risiko einer schweren Hepatotoxizität, die möglicherweise durch Verunreinigungen mit Pyrrolizidinalkaloiden verursacht wird.

Laut Leitlinie wird eine Überwachung der Leberfunktion empfohlen. Dazu gehört die regelmäßige Bestimmung von AST, ALT, ALP, GGT und Bilirubin.

Es gibt zwar Studien, die eine Wirksamkeit bei pädiatrischer Migräne zeigen, jedoch fehlen Sicherheitsdaten für Kinder unter sechs Jahren. Daher wird die Anwendung in dieser Altersgruppe laut Leitlinie nicht empfohlen.

Zu den leichten Nebenwirkungen zählen Magen-Darm-Beschwerden (vor allem Aufstoßen), Dyspepsie, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Als seltene, aber schwere Nebenwirkung wird eine cholestatische Hepatitis beschrieben.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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