G-BA2017

Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir: Indikation (HCV)

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zusammen. Gegenstand des Verfahrens ist die antivirale Fixkombination aus Sofosbuvir, Velpatasvir und Voxilaprevir.

Das unter dem Handelsnamen Vosevi® vertriebene Medikament wird im therapeutischen Gebiet der Infektionskrankheiten eingesetzt. Das zugelassene Anwendungsgebiet umfasst die Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion (HCV) bei Erwachsenen.

Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist ein reguläres Verfahren in Deutschland, um den Zusatznutzen neu zugelassener Arzneimittel gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie zu bewerten. Das Verfahren für dieses Präparat wurde im Februar 2018 formell durch einen Beschluss abgeschlossen.

Empfehlungen

Da es sich bei dem Quelltext um administrative Verfahrensdaten handelt, werden im Folgenden die formalen Eckpunkte des Beschlusses dargestellt:

Anwendungsgebiet

Gemäß den vorliegenden Dokumenten des G-BA wird das Präparat wie folgt eingesetzt:

  • Die Therapie richtet sich ausschließlich an erwachsene Personen.

  • Die Indikation ist die Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion (HCV).

Zusatznutzen und Beschlussfassung

Das offizielle Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2017-08-15-D-300) bewertet den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Laut G-BA-Dokumentation umfasst das Verfahren folgende formelle Schritte:

  • Einreichung der Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer als Bewertungsgrundlage.

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG am 15.11.2017.

  • Finaler Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie am 15.02.2018.

Die vorliegende Verfahrensübersicht verweist für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens (z. B. "nicht belegt" oder "beträchtlich") auf den detaillierten Beschlusstext und die tragenden Gründe. Diese verlinkten Dokumente definieren die genauen Verordnungsbedingungen und den festgestellten Zusatznutzen im deutschen Gesundheitssystem.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Bestimmung des Zusatznutzens und die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie der vollständige Beschlusstext des G-BA vom 15.02.2018 herangezogen werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament wird laut G-BA zur Behandlung der chronischen Hepatitis-C-Virusinfektion (HCV) bei Erwachsenen angewendet.

Das Präparat ist eine Fixkombination aus den antiviralen Wirkstoffen Sofosbuvir, Velpatasvir und Voxilaprevir.

Der finale Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung trat am 15.02.2018 in Kraft.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir (chronische Hepatitis C) (G-BA, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.