G-BA2023

Setmelanotid: Therapie bei Bardet-Biedl-Syndrom (BBS)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Setmelanotid (Handelsname Imcivree) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des abgeschlossenen Verfahrens.

Setmelanotid ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das Bardet-Biedl-Syndrom ist eine seltene genetische Erkrankung, die unter anderem mit schwerer frühkindlicher Adipositas und einer fehlenden Sättigungsregulation einhergeht.

Das vorliegende Verfahren bewertet das neue Anwendungsgebiet der Adipositas und der Kontrolle von Hunger bei Patienten mit Bardet-Biedl-Syndrom ab einem Alter von 6 Jahren.

Empfehlungen

Der G-BA hat das Nutzenbewertungsverfahren für Setmelanotid strukturiert abgeschlossen.

Gegenstand der Bewertung

Laut G-BA umfasst das Bewertungsverfahren folgende Eckdaten:

  • Wirkstoff: Setmelanotid (Imcivree)

  • Therapeutisches Gebiet: Stoffwechselkrankheiten (Adipositas und Kontrolle von Hunger)

  • Zielgruppe: Patienten mit Bardet-Biedl-Syndrom ab 6 Jahren

  • Sonderstatus: Einstufung als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)

Ausmaß des Zusatznutzens

Da Setmelanotid als Orphan Drug eingestuft ist, gilt ein Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt. Das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens (beispielsweise „nicht quantifizierbar“ oder „beträchtlich“) ist im vorliegenden administrativen Kurztext nicht aufgeführt und muss den verlinkten Beschlussdokumenten entnommen werden.

Verfahrensablauf und Beschluss

Das Verfahren wurde gemäß den Vorgaben zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchgeführt. Der G-BA dokumentiert folgenden zeitlichen Ablauf:

  • Beginn des Verfahrens am 15.05.2023

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung am 15.08.2023

  • Mündliche Anhörung am 25.09.2023

  • Abschließende Beschlussfassung am 02.11.2023

Der Beschluss trat am Tag der Fassung (02.11.2023) in Kraft und wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird empfohlen, für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens von Setmelanotid die vollständigen Beschlussdokumente des G-BA zu konsultieren, da der vorliegende Text lediglich die administrativen Eckdaten abbildet.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Verfahren wird das Anwendungsgebiet für Patienten ab einem Alter von 6 Jahren bewertet.

Der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Der Beschluss trat am 02.11.2023 in Kraft und wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Setmelanotid (Neues Anwendungsgebiet: Adipositas und Kontrolle von Hunger, Bardet-Biedl-Syndrom, ≥ 6 Jahre) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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