G-BA2013

Ponatinib: Therapie bei CML und ALL (Ph+ oder T315I)

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) führte 2013 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ponatinib (Handelsname Iclusig) durch. Das Medikament ist in diesem Rahmen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Ponatinib wird in der Onkologie zur Behandlung spezifischer Formen der Leukämie eingesetzt. Dazu zählen die chronische myeloische Leukämie (CML) sowie die akute lymphatische Leukämie (ALL).

Eine besondere Relevanz hat der Wirkstoff bei Leukämieformen, die das Philadelphia-Chromosom (Ph+) aufweisen oder bei denen eine T315I-Mutation vorliegt. Diese Mutation ist klinisch bedeutsam, da sie häufig zu Resistenzen gegenüber anderen Tyrosinkinase-Inhibitoren führt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA umfasst folgende Kernpunkte zum Bewertungsverfahren:

Gegenstand der Bewertung

Das Nutzenbewertungsverfahren bezieht sich auf den Einsatz von Ponatinib bei folgenden onkologischen Indikationen:

  • Chronische myeloische Leukämie (CML)

  • Akute lymphatische Leukämie (ALL) mit Ph+-Status

  • Leukämien mit Vorliegen einer T315I-Mutation

Klinische Bewertung und Zusatznutzen

Die vorliegende administrative Dokumentation enthält keine spezifischen Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens für die verschiedenen Patientengruppen. Die konkreten klinischen Details zur Wirksamkeit, insbesondere bei der T315I-Mutation, sind in den verlinkten, aber hier nicht abgebildeten Volltexten der Beschlüsse und tragenden Gründe hinterlegt.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Laut G-BA-Dokumentation ist das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2013 mittlerweile abgeschlossen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die in diesem Rahmen gefassten Beschlüsse nicht mehr gültig sind.

Die Beschlüsse wurden durch nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben. Eine Neubewertung nach Fristablauf erfolgte zum 01.06.2020 in separaten Verfahren für die chronische myeloische Leukämie und die akute lymphatische Leukämie.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse zu Ponatinib aus dem Jahr 2013 nicht mehr gültig sind und für aktuelle Therapieentscheidungen die Neubewertungen aus dem Jahr 2020 herangezogen werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Das Verfahren umfasste die chronische myeloische Leukämie (CML) sowie die akute lymphatische Leukämie (ALL) mit Ph+-Status oder T315I-Mutation.

Nein, laut Dokumentation wurden die Beschlüsse dieses Verfahrens aufgehoben. Sie wurden durch Neubewertungen ab dem 01.06.2020 ersetzt.

Ja, Ponatinib wird in der G-BA-Dokumentation als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ponatinib (Chronische myeloische Leukämie; Akute lymphatische Leukämie, Ph+ oder T315I-Mutation) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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