G-BA2021

Neurofibromatose Typ 1 (NF1): Selumetinib-Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten der G-BA-Nutzenbewertung zu Selumetinib (Koselugo). Das Medikament wird zur Behandlung der Neurofibromatose Typ 1 (NF1) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis unter 18 Jahren eingesetzt.

Neurofibromatose Typ 1 ist eine seltene genetische Erkrankung, die unter anderem durch das Wachstum von inoperablen, symptomatischen plexiformen Neurofibromen gekennzeichnet ist. Selumetinib, ein MEK-Inhibitor, hat in diesem Zusammenhang den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Empfehlungen

Der G-BA formuliert in diesem Dokument keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der Nutzenbewertung.

Gegenstand der Bewertung

Laut G-BA-Dokumentation umfasst das Verfahren den Wirkstoff Selumetinib für das therapeutische Gebiet der onkologischen Erkrankungen. Es handelt sich um ein Orphan Drug des pharmazeutischen Unternehmers AstraZeneca.

Klinische Evidenz und Zusatznutzen

Der vorliegende Quelltext dokumentiert ausschließlich den administrativen Verfahrensablauf. Spezifische klinische Studienergebnisse (wie etwa zur SPRINT-Studie) oder das genaue Ausmaß des festgestellten Zusatznutzens sind in den verlinkten Beschlussdokumenten des G-BA hinterlegt und nicht Teil dieser administrativen Übersicht.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Zum Verfahrensstand wird Folgendes dokumentiert:

  • Der ursprüngliche Beschluss vom 03.02.2022 wurde aufgehoben.

  • Die Aufhebung erfolgte durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.07.2023.

  • Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff sind für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird empfohlen, bei der Verordnung von Selumetinib den aktuellen Status der G-BA-Nutzenbewertung zu beachten, da der ursprüngliche Beschluss von 2022 durch neuere Verfahren (ab Juli 2023) ersetzt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Die Nutzenbewertung bezieht sich auf Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis unter 18 Jahren.

Ja, der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Nein, der Beschluss vom 03.02.2022 wurde aufgehoben. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.07.2023 ersetzt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Selumetinib (Neurofibromatose (≥ 3 bis < 18 Jahre, Typ 1)) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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