G-BA2023

Migalastat (Morbus Fabry): Zusatznutzen und Indikation

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Morbus Fabry ist eine seltene lysosomale Speicherkrankheit, die durch einen Mangel an α-Galaktosidase A verursacht wird. Dies führt zu einer systemischen Akkumulation von Stoffwechselprodukten in verschiedenen Organen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neubewertung des Wirkstoffs Migalastat (Handelsname Galafold) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Anlass für das Verfahren war die Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze von 30 Millionen Euro für Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drugs) gemäß § 35a SGB V. Das Verfahren wurde im Februar 2024 abgeschlossen.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Bewertung des Wirkstoffs.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation ist Migalastat (Galafold) für die Dauerbehandlung folgender Personengruppen indiziert:

  • Erwachsene und Jugendliche ab einem Alter von 12 Jahren

  • Vorliegen einer gesicherten Morbus Fabry-Diagnose (α-Galaktosidase-A-Mangel)

  • Nachweis einer auf die Behandlung ansprechenden Mutation

Nutzenbewertung und Vergleichstherapie

Es wird festgehalten, dass es sich um die gesetzliche Neubewertung eines Orphan Drugs handelt. Der G-BA hat das Verfahren am 15. Februar 2024 mit einem entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen.

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie das Ergebnis der Nutzenbewertung werden in den verfahrensbegleitenden Dokumenten definiert. Laut G-BA sind die spezifischen Patientenpopulationen und die zweckmäßige Vergleichstherapie den tragenden Gründen und dem Beschlusstext vom 15.02.2024 zu entnehmen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Vorfeld eine entsprechende Nutzenbewertung sowie ein Addendum erstellt, welche in die finale Beschlussfassung eingeflossen sind.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Migalastat zwingend an den Nachweis einer auf die Behandlung ansprechenden Mutation gebunden ist.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament ist für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit gesicherter Morbus Fabry-Diagnose zugelassen. Voraussetzung ist eine auf die Behandlung ansprechende Mutation.

Die Neubewertung erfolgte, da der Wirkstoff die gesetzliche Umsatzgrenze von 30 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten hat. Dies erfordert nach § 35a SGB V eine erneute Überprüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Diese Details sind in den tragenden Gründen und dem Beschlusstext des G-BA vom 15. Februar 2024 dokumentiert. Auch die Nutzenbewertung des IQWiG enthält weiterführende Informationen zu den Ergebnissen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Migalastat (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Morbus Fabry, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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