G-BA2021

Mepolizumab bei EGPA: Indikation und Therapieempfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Mepolizumab (Handelsname Nucala) durchgeführt. Das Verfahren wurde am 19. Mai 2022 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen.

Gegenstand der Bewertung ist ein neues Anwendungsgebiet für das Biologikum. Es handelt sich um die Behandlung der eosinophilen Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA), einer seltenen Systemerkrankung aus dem rheumatologischen Formenkreis.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses. Die detaillierten tragenden Gründe, das spezifische Ausmaß des Zusatznutzens sowie die genaue Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in den entsprechenden Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert, da der vorliegende Quelltext diese Ergebnisse nicht explizit ausweist.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die administrativen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Mepolizumab im neuen Anwendungsgebiet.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation wird Mepolizumab (Nucala) für folgende Indikation eingesetzt:

  • Als Zusatzbehandlung bei der eosinophilen Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA)

  • Bei schubförmig remittierendem oder refraktärem Krankheitsverlauf

  • Für betroffene Personen ab einem Alter von 6 Jahren

Verfahrensdetails und Vergleichstherapie

Der Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 19. Mai 2022 in Kraft. Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und die genaue Definition der Patientenpopulationen für die Bestimmung des Zusatznutzens erfolgen gemäß G-BA in den tragenden Gründen des Beschlusses.

Die Nutzenbewertung basiert auf den eingereichten Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers GlaxoSmithKline. Zudem wurde eine Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einbezogen, welche am 1. März 2022 veröffentlicht wurde.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Mepolizumab bei EGPA laut G-BA-Beschluss explizit als Zusatzbehandlung und erst ab einem Alter von 6 Jahren bei schubförmig remittierenden oder refraktären Verläufen zugelassen ist.

Häufig gestellte Fragen

Mepolizumab wird als Zusatzbehandlung bei der eosinophilen Granulomatose mit Polyangiitis (EGPA) eingesetzt. Dies gilt für schubförmig remittierende oder refraktäre Krankheitsverläufe.

Laut den Angaben des G-BA ist das Medikament für betroffene Personen ab einem Alter von 6 Jahren angezeigt.

Die genauen Informationen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Ausmaß des Zusatznutzens sind in den tragenden Gründen des G-BA-Beschlusses vom 19. Mai 2022 dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Mepolizumab (Neues Anwendungsgebiet: eosinophile Granulomatose mit Polyangiitis) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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