IQWiG2017Hämatologie

Lonoctocog alfa: Therapie-Empfehlung bei Hämophilie A

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Projektinformationen der IQWiG-Nutzenbewertung (A17-03). Da es sich um ein kurzes Metadaten-Dokument handelt, wurden allgemeine medizinische Hintergrundinformationen zur Einordnung ergänzt.

Hämophilie A ist eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Gerinnungsfaktor VIII verursacht wird. Lonoctocog alfa ist ein rekombinanter Faktor-VIII-Wirkstoff, der zur Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei betroffenen Patienten eingesetzt wird.

Das vorliegende Dokument beschreibt die Eckdaten der Dossierbewertung zur frühen Nutzenbewertung von Lonoctocog alfa gemäß § 35a SGB V (AMNOG-Verfahren). Der Auftrag für diese Arzneimittelbewertung im Anwendungsgebiet der Hämatologie wurde am 01.02.2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erteilt.

Empfehlungen

Die vorliegenden Projektinformationen enthalten keine direkten klinischen Empfehlungen oder Bewertungsergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens. Sie beschreiben ausschließlich den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung für Lonoctocog alfa.

Ablauf des Bewertungsverfahrens

Laut Dokument gliedert sich der Prozess in folgende formale Schritte:

  • Die Erstellung der Dossierbewertung wurde am 01.02.2017 vom G-BA beauftragt.

  • Die Veröffentlichung der Bewertung sowie der zugehörigen Kurzfassung erfolgte am 02.05.2017.

  • Nach Abschluss der Bewertung schließt sich ein formales Stellungnahmeverfahren durch den G-BA an.

Bedeutung des G-BA-Beschlusses

Das Dokument betont die Relevanz der nachfolgenden Verfahrensschritte für die endgültige Bewertung:

  • Das Stellungnahmeverfahren des G-BA kann ergänzende Informationen liefern.

  • Diese neuen Informationen können in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen.

  • Der finale Beschluss zur frühen Nutzenbewertung wurde am 20.07.2017 durch den G-BA veröffentlicht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die initiale Dossierbewertung durch nachfolgende Stellungnahmeverfahren modifiziert werden kann und erst der finale G-BA-Beschluss für die Verordnungspraxis maßgeblich ist.

Häufig gestellte Fragen

Lonoctocog alfa ist ein rekombinanter Faktor-VIII-Wirkstoff. Er wird im Anwendungsgebiet der Hämatologie zur Behandlung der Hämophilie A eingesetzt.

Die Dossierbewertung und deren Kurzfassung wurden am 02.05.2017 veröffentlicht. Der finale Beschluss des G-BA folgte am 20.07.2017.

Ja, laut Dokument wird nach Abschluss der initialen Bewertung ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und zu einer veränderten finalen Nutzenbewertung führen.

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Quelle: IQWiG A17-03: Lonoctocog alfa (Hämophilie A) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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