Tollwut-Virus-Antikörper IgG: Gesundheit.gv.at

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: Gesundheit.gv.at (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Leitlinie von Gesundheit.gv.at behandelt die Bestimmung von Tollwut-Virus-Antikörpern (Rabies-Virus, RABV) vom Typ IgG. Bei der Tollwut handelt es sich um eine meldepflichtige virale Infektionserkrankung, die durch das Rabies-Virus aus der Familie der Rhabdoviren ausgelöst wird.

Die Übertragung erfolgt meist durch den Speichel infizierter Tiere im Rahmen einer Bissverletzung. Seltener kann das Virus über Schleimhautverletzungen oder Schürfwunden in den Körper gelangen.

Die Bestimmung der IgG-Antikörper dient primär der Beurteilung des Immunitätsstatus. Dies ist besonders nach einer Tierbissverletzung in einem Risikoland oder zur Überprüfung des Impfschutzes relevant.

Empfehlungen

Anamnese und Exposition

Laut Leitlinie ist bei einem Tollwut-Verdacht eine genaue Erhebung der Krankengeschichte erforderlich. Dazu zählen die Reise- und Biss-Anamnese in Risikoländern sowie die Erfassung spezieller Risikogruppen wie Höhlenforscher oder Fledermausliebhaber.

Zudem wird empfohlen, das suspekte Tier nach Möglichkeit zu observieren oder zu obduzieren. Die endgültige Diagnose beim Tier kann durch eine Gewebeuntersuchung des Gehirns gestellt werden.

Direkter Erregernachweis

Für die eigentliche Diagnose einer akuten Tollwut-Infektion spielt die serologische Antikörper-Bestimmung nur eine untergeordnete Rolle. Als wichtigstes Laborverfahren zur Bestätigung einer Infektion wird die RABV-RNA-PCR beschrieben.

Mittels PCR kann das virale Erbgut direkt nachgewiesen werden. Als Untersuchungsmaterialien eignen sich hierfür Liquor, Blut oder Nervengewebe.

Antikörper-Diagnostik (Serologie)

Der Nachweis von RABV-Antikörpern vom Typ IgG und IgM im Blut oder Liquor ist in der Regel erst nach dem Ausbruch der Erkrankung positiv. Daher wird dieses Verfahren primär zur Abklärung der Immunlage eingesetzt.

Für die Bestimmung der Antikörper im Blut nennt die Leitlinie folgende gängige Laborverfahren:

  • ELISA-Verfahren (qualitativ oder quantitativ)

  • IFT-Verfahren (meist qualitativ)

  • NT-Verfahren (Neutralisationstest zur Bestätigung)

Referenzwerte

Die Leitlinie gibt für die Tollwut-Antikörperbestimmung folgende Referenzwerte an:

PatientengruppeAlterReferenzwert
Männerbis 18 Jahrenegativ
Männerüber 18 Jahrenegativ
Frauenbis 18 Jahrenegativ
Frauenüber 18 Jahrenegativ
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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont, dass die serologische Antikörperbestimmung für die Akutdiagnostik einer Tollwut-Infektion ungeeignet ist, da Antikörper erst nach Erkrankungsausbruch gebildet werden. Für den akuten Erregernachweis wird stattdessen die RABV-RNA-PCR aus Liquor oder Nervengewebe beschrieben. Da die Erkrankung fast immer tödlich verläuft, wird der prä- und postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe der höchste Stellenwert eingeräumt.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie dient die Bestimmung primär der Überprüfung des Impfschutzes oder der Abklärung des Immunstatus nach einer möglichen Exposition. Für die Akutdiagnostik ist der Test weniger geeignet.

Die Leitlinie beschreibt die RABV-RNA-PCR als wichtigstes Verfahren zur Bestätigung einer Infektion. Hierbei wird virale RNA im Liquor oder in Gewebeproben nachgewiesen.

Das Virus wird meist durch den Speichel infizierter Tiere bei einer Bissverletzung übertragen. Selten ist laut Leitlinie auch eine Übertragung über verletzte Schleimhäute oder Schürfwunden möglich.

Als mögliche infizierte Tiere nennt die Leitlinie unter anderem Hunde und Füchse. Bestimmte Stämme des Lyssa-Virus kommen zudem häufig bei Fledermäusen vor.

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Quelle: Laborwert: Lyssa-Virus-Antikörper IgG (Gesundheit.gv.at, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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