IQWiG2017Onkologie

Inotuzumab Ozogamicin bei ALL: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die akute lymphatische Leukämie (ALL) ist eine maligne Erkrankung des blutbildenden Systems. Inotuzumab Ozogamicin wird in der Therapie dieser Erkrankung eingesetzt und besitzt den Status eines Arzneimittels für seltene Leiden (Orphan Drug).

Diese Zusammenfassung basiert auf der Projektbeschreibung zur Dossierbewertung G17-07 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Verfahren wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt.

Empfehlungen

Besonderheit der Orphan-Drug-Bewertung

Laut IQWiG-Bericht gelten für Inotuzumab Ozogamicin die speziellen Regelungen gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V. Durch die Zulassung als Orphan Drug gilt der medizinische Zusatznutzen gesetzlich bereits als belegt.

Fokus der IQWiG-Bewertung

Aufgrund des Orphan-Drug-Status beschränkt sich der Auftrag des G-BA an das IQWiG auf spezifische formale Aspekte. Der vorliegende Projektbericht gibt an, dass ausschließlich folgende Parameter aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers bewertet werden:

  • Die Angaben zu den Patientenzahlen

  • Die dargelegten Kosten für die Therapie

Der vorliegende Quelltext der Projektankündigung nennt die konkreten Ergebnisse zu den ermittelten Patientenzahlen und den exakten Therapiekosten nicht im Detail. Für diese spezifischen Daten wird auf das verlinkte Volltext-Dossier verwiesen.

Beschlussfassung

Das IQWiG weist darauf hin, dass die finale Feststellung über das Ausmaß des Zusatznutzens nicht durch das Institut selbst erfolgt. Nach Abschluss der Bewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und trifft im Anschluss an die Anhörung die finale Entscheidung. Der entsprechende Beschluss wurde im Januar 2018 veröffentlicht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Inotuzumab Ozogamicin der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung gesetzlich als belegt gilt, die finale Festlegung des Ausmaßes jedoch durch den G-BA erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 10 SGB V gilt bei Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG fokussiert sich daher in seinem Bericht auf andere Parameter.

Laut Projektbeschreibung bewertet das IQWiG ausschließlich die Angaben des pharmazeutischen Unternehmers zu den Patientenzahlen und den Therapiekosten.

Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies geschieht im Anschluss an ein Stellungnahmeverfahren und eine Anhörung.

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Quelle: IQWiG G17-07: Inotuzumab Ozogamicin (akute lymphatische Leukämie) - Bewertung gemäß §35a Abs. 1 Satz 10 SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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