Impfungen bei Tumorpatienten: Leitlinien-Empfehlungen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: Onkopedia|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Infektiöse Komplikationen stellen eine wesentliche Ursache für Morbidität und Mortalität bei systemischen Tumortherapien dar. Sie können als direkte Folge einer immunsuppressiven Therapie auftreten oder die Durchführung einer wirksamen antineoplastischen Behandlung verzögern.

Die Prävention durch Impfungen ist daher ein zentraler Aspekt der onkologischen Betreuung. Dabei müssen die immunsuppressiven Einflüsse sowohl der zugrundeliegenden Krebserkrankung als auch der spezifischen Tumortherapie sorgfältig berücksichtigt werden.

Die Onkopedia-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft Infektionen (AGIHO) der DGHO formuliert evidenzbasierte Strategien für Impfungen bei Patienten mit hämatologischen und soliden Neoplasien. Dies schließt auch das Vorgehen bei Patienten nach einer autologen Stammzelltransplantation (ASZT) sowie unter neuen zielgerichteten Therapien ein.

Klinischer Kontext

Tumorpatienten weisen aufgrund ihrer Grunderkrankung sowie der tumorspezifischen Therapien häufig eine ausgeprägte Immunsuppression auf. Dies führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für Infektionskrankheiten, die in dieser Patientengruppe mit einer signifikanten Morbidität und Mortalität einhergehen. Präventive Maßnahmen wie Impfungen spielen daher eine zentrale Rolle in der onkologischen Begleittherapie.

Die Pathophysiologie der Immunschwäche bei Krebspatienten ist multifaktoriell bedingt. Zytostatika, zielgerichtete Therapien und Bestrahlungen schädigen sich schnell teilende Zellen des Immunsystems, was zu Neutropenie sowie B- und T-Zell-Defekten führt. Gleichzeitig können hämatologische Neoplasien selbst die reguläre Blutbildung und Immunantwort direkt beeinträchtigen.

Klinisch ist die Unterscheidung zwischen Tot- und Lebendimpfstoffen essenziell, da Lebendimpfstoffe bei immunsupprimierten Patienten potenziell lebensbedrohliche Impfkrankheiten auslösen können. Die Erhebung des Impfstatus sollte idealerweise bereits vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie erfolgen, um eine bestmögliche Serokonversion zu erzielen und Therapiepausen optimal zu nutzen.

Wissenswertes

Der ideale Zeitpunkt für die Verabreichung von Impfstoffen ist vor dem Beginn einer immunsuppressiven Tumortherapie. Ist dies nicht möglich, sollten Impfungen in Therapiepausen oder nach der Erholung des Immunsystems durchgeführt werden, um eine ausreichende Immunantwort zu gewährleisten.

Lebendimpfstoffe sind bei stark immunsupprimierten Patienten in der Regel kontraindiziert, da das Risiko einer unkontrollierten Vermehrung der Impfviren besteht. Die Gabe darf meist erst nach einer definierten Wartezeit nach Abschluss der immunsuppressiven Therapie erfolgen.

Die Immunantwort auf Totimpfstoffe kann unter einer laufenden zytostatischen oder immunsuppressiven Therapie deutlich reduziert sein. Dennoch wird die Verabreichung oft empfohlen, da auch ein partieller Schutz vor schweren Infektionsverläufen bewahren kann.

Die Herdenimmunität durch ein vollständig geimpftes soziales und medizinisches Umfeld ist für Krebspatienten von größter Bedeutung. Angehörige und medizinisches Personal sollten einen aktuellen Impfschutz aufweisen, um die Übertragung von Infektionskrankheiten auf den gefährdeten Patienten zu minimieren.

Antikörper, die B-Zellen depletieren, unterdrücken die humorale Immunantwort massiv und langanhaltend. Impfungen sind in den ersten Monaten nach einer solchen Therapie meist ineffektiv, weshalb der Impfstatus vor Therapiebeginn optimiert werden sollte.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, Impfungen in den ersten 6 Monaten nach einer Therapie mit Anti-CD20-Antikörpern durchzuführen, da die B-Zell-Depletion eine effektive Immunantwort verhindert. Im Gegensatz dazu wird bei Patienten unter Checkpoint-Inhibitoren eine frühestmögliche Impfung empfohlen, da hier die Immunantwort in der Regel erhalten oder sogar verstärkt ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie kann mit den meisten Totimpfstoffen (wie Influenza oder Pneumokokken) bereits 3 bis 6 Monate nach der Transplantation begonnen werden. Lebendimpfstoffe dürfen jedoch frühestens nach 24 Monaten verabreicht werden.

Es wird dringend davon abgeraten, Patienten mit akuten Leukämien, Lymphomen oder soliden Tumoren mit Lebendimpfstoffen zu impfen. Die Leitlinie bewertet dies mit einer starken Empfehlung gegen den Einsatz (Grad D).

Die Leitlinie geht davon aus, dass Checkpoint-Inhibitoren die Immunantwort eher verstärken als unterdrücken. Daher wird empfohlen, alle notwendigen Impfungen bei diesen Patienten zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.

Es wird empfohlen, in den ersten 6 Monaten nach einer Anti-CD20-Therapie vollständig auf Impfungen zu verzichten. Danach sollte gemäß Leitlinie zunächst der Antikörpertiter bestimmt werden, um über eine Nachimpfung zu entscheiden.

Für Patienten mit Haarzell-Leukämie kann laut Leitlinie eine Zoster-Vakzinierung erwogen werden, da ihr Risiko für eine Herpes-Infektion erhöht ist. Dies basiert auf einem Expertenkonsens (Evidenzgrad B-III).

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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