G-BA2021

Fenfluramin bei Dravet-Syndrom: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dravet-Syndrom ist eine seltene, schwer zu behandelnde epileptische Enzephalopathie, die typischerweise im frühen Kindesalter beginnt. Für diese Indikation wurde der Wirkstoff Fenfluramin (Handelsname Fintepla) entwickelt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2021 ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für Fenfluramin durchgeführt. Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Diese Zusammenfassung basiert ausschließlich auf den administrativen Rahmendaten des G-BA-Beschlusses. Da der Quelltext keine klinischen Studiendaten enthält, werden im Folgenden die Eckdaten des Bewertungsverfahrens abgebildet.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA beschreiben den formalen Rahmen der Nutzenbewertung. Es werden folgende Eckpunkte zum Verfahren festgehalten:

Gegenstand der Bewertung

  • Der bewertete Wirkstoff ist Fenfluramin (Handelsname Fintepla).

  • Die Indikation umfasst das Dravet-Syndrom.

  • Die Zielgruppe sind Patienten in einem Alter von ≥ 2 Jahren.

  • Das Präparat besitzt den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden).

Verfahrensablauf

Laut G-BA-Dokumentation wurde das Verfahren am 1. Februar 2021 eingeleitet. Nach Einreichung der Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer und der Bewertung durch das IQWiG fand am 8. Juni 2021 eine mündliche Anhörung statt.

Die finale Beschlussfassung zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie erfolgte am 15. Juli 2021. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und wurde am 28. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Klinische Daten und Zusatznutzen

Der vorliegende Quelltext beschränkt sich auf die Metadaten des Verfahrens. Spezifische Angaben zum Ausmaß des Zusatznutzens, zur Reduktion der Anfallsfrequenz oder zur Sicherheit des Präparats sind in diesem administrativen Dokument nicht enthalten.

Für detaillierte klinische Ergebnisse wird auf die vollständigen Beschlusstexte und die tragenden Gründe des G-BA verwiesen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da der vorliegende G-BA-Beschluss lediglich administrative Metadaten enthält, wird für die Beurteilung der klinischen Wirksamkeit und des konkreten Zusatznutzens von Fenfluramin die Lektüre der vollständigen 'Tragenden Gründe' des G-BA empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumentation wird Fenfluramin bei Patienten ab einem Alter von 2 Jahren bewertet.

Ja, der Wirkstoff wird in der Nutzenbewertung offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt.

Das Präparat wird unter dem Handelsnamen Fintepla vertrieben.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Fenfluramin (Dravet-Syndrom, ≥ 2 Jahre) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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