G-BA2013

Dabrafenib (Melanom): Indikation bei BRAF-V600-Mutation

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Dabrafenib (Handelsname Tafinlar) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses aus dem Jahr 2014.

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hautkrebs, der in fortgeschrittenen Stadien häufig Mutationen im BRAF-Gen aufweist. Die zielgerichtete Therapie mit BRAF-Inhibitoren stellt einen wichtigen Baustein in der onkologischen Behandlung dar.

Das ursprüngliche Verfahren wurde 2013 initiiert und im April 2014 abgeschlossen. Im Jahr 2016 wurde die Befristung der Geltungsdauer des Beschlusses dauerhaft aufgehoben.

Empfehlungen

Laut G-BA-Beschluss wird Dabrafenib für eine spezifische onkologische Indikation bewertet. Das zugelassene Anwendungsgebiet umfasst:

  • Die Monotherapie von erwachsenen Personen

  • Das Vorliegen eines nicht-resezierbaren oder metastasierten Melanoms

  • Den Nachweis einer BRAF-V600-Mutation

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Das vorliegende administrative Dokument verweist für die Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie explizit auf die tragenden Gründe des Beschlusses. Die genaue Benennung der Vergleichstherapie ist im Kurztext nicht aufgeführt.

Ebenso wird für das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens auf die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie verwiesen. Die Nutzenbewertung wurde primär durch das IQWiG durchgeführt und als Basis für den Beschluss herangezogen.

Verfahrensablauf

Der finale Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat im April 2014 in Kraft. Es wird dokumentiert, dass die anfängliche Befristung des Beschlusses im Juni 2016 dauerhaft aufgehoben wurde.

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff folgten in den Jahren 2015, 2017, 2018 und 2024.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnung von Dabrafenib der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation zwingend erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Der Wirkstoff ist zur Monotherapie bei erwachsenen Personen mit einem nicht-resezierbaren oder metastasierten Melanom zugelassen. Voraussetzung ist der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation.

Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Tafinlar vertrieben.

Laut Dokument sind die genauen Angaben zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen in den tragenden Gründen des Beschlusses vom April 2014 zu finden.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Dabrafenib (Melanom, BRAF-V600-Mutation) (G-BA, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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