G-BA2025

Concizumab bei Hämophilie B: Indikation und Prophylaxe

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zum Wirkstoff Concizumab (Handelsname Alhemo) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses.

Hämophilie B ist eine angeborene Blutgerinnungsstörung, die durch einen Mangel an Faktor IX (FIX) gekennzeichnet ist. Eine effektive Routineprophylaxe ist entscheidend, um spontane und traumatische Blutungen bei betroffenen Personen zu verhindern.

Das vorliegende Verfahren bezieht sich spezifisch auf ein neues Anwendungsgebiet des Medikaments. Der offizielle Beschluss zur Nutzenbewertung und zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 19.03.2026 in Kraft.

Empfehlungen

Die administrativen Dokumente des G-BA definieren folgende Eckpunkte für das Anwendungsgebiet und das Verfahren:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß Fachinformation wird Concizumab (Alhemo) für eine spezifische Personengruppe zur Routineprophylaxe von Blutungen angewendet. Die Indikation umfasst folgende Kriterien:

  • Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 12 Jahren

  • Vorliegen einer mittelschweren bis schweren Hämophilie B (angeborener Faktor-IX-Mangel mit einem FIX-Wert von ≤ 2 %)

  • Kein Vorhandensein von FIX-Hemmkörpern (Inhibitoren)

Nutzenbewertung und Vergleichstherapie

Die konkrete Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) sowie die genauen Populationen für die Nutzenbewertung sind laut G-BA in den tragenden Gründen und im Beschlusstext vom 19.03.2026 festgelegt. Die zugrundeliegende Nutzenbewertung durch das IQWiG wurde am 02.01.2026 veröffentlicht.

Aus dem vorliegenden administrativen Kurztext geht das finale Ausmaß des Zusatznutzens nicht explizit hervor. Die detaillierten Ergebnisse und die spezifische ZVT sind den verlinkten Beschlussdokumenten zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie zu entnehmen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Concizumab in diesem neuen Anwendungsgebiet auf Personen ab 12 Jahren mit einem Faktor-IX-Wert von maximal 2 % und ohne FIX-Hemmkörper beschränkt ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Dokumenten wird das Medikament bei Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 12 Jahren angewendet.

Das Anwendungsgebiet umfasst die mittelschwere bis schwere Hämophilie B. Dies entspricht einem angeborenen Faktor-IX-Mangel mit einem FIX-Wert von ≤ 2 %.

Das hier bewertete neue Anwendungsgebiet schließt Personen mit FIX-Hemmkörpern (Inhibitoren) explizit aus.

Der Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie trat am 19.03.2026 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Concizumab (Neues Anwendungsgebiet: Hämophilie B, ≥ 12 Jahre, ohne Faktor IX-Inhibitoren) (G-BA, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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