G-BA2020

Cannabidiol (CBD): Therapie bei Lennox-Gastaut-Syndrom

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Lennox-Gastaut-Syndrom ist eine schwere, oft schwer behandelbare Form der kindlichen Epilepsie. Die Erkrankung ist durch verschiedene Anfallsarten und kognitive Beeinträchtigungen gekennzeichnet.

Cannabidiol (Handelsname Epidyolex) ist als Orphan Drug zur Behandlung dieser seltenen Erkrankung zugelassen. Es wird in der Regel als Zusatztherapie eingesetzt, um die Anfallsfrequenz zu reduzieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dokumentiert in diesem Verfahren die formale Nutzenbewertung für den Wirkstoff. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Verfahrens, da der Quelltext ausschließlich verfahrenstechnische Historien und keine klinischen Studienergebnisse enthält.

Empfehlungen

Indikation und Anwendungsgebiet

Das Dokument bezieht sich auf eine spezifische therapeutische Konstellation. Die Bewertung umfasst folgende Kriterien:

  • Vorliegen eines Lennox-Gastaut-Syndroms

  • Alter der Betroffenen von mindestens 2 Jahren

  • Anwendung als Kombinationstherapie mit Clobazam

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung datiert auf den 15.04.2021. Dieser Beschluss ist laut Dokumentation aufgehoben und nicht mehr gültig.

Das Verfahren wurde durch eine neue Nutzenbewertung ersetzt. Für die aktuelle klinische und wirtschaftliche Bewertung ist das Verfahren vom 01.12.2023 (Neubewertung Orphan > 30 Mio) maßgeblich.

Klinische Bewertung

Das vorliegende Dokument enthält ausschließlich administrative Metadaten zum Verfahrensablauf. Spezifische Aussagen zum Ausmaß des Zusatznutzens oder zu klinischen Endpunkten sind in diesem formalen Beschlussauszug nicht abgebildet.

Für konkrete Verordnungsentscheidungen wird auf den aktuellen Beschluss aus dem Jahr 2023 verwiesen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Beschluss zu Cannabidiol vom April 2021 aufgehoben wurde und für die aktuelle Beurteilung des Zusatznutzens zwingend der Beschluss vom 01.12.2023 herangezogen werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf das Lennox-Gastaut-Syndrom bei Personen ab 2 Jahren. Es geht spezifisch um die Kombinationstherapie mit Clobazam.

Nein, der Beschluss vom 15.04.2021 wurde offiziell aufgehoben. Er wurde durch ein neues Verfahren vom 01.12.2023 ersetzt.

Ja, Cannabidiol (Epidyolex) wird in dem Dokument als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) geführt.

Das vorliegende Dokument enthält lediglich die administrativen Eckdaten des aufgehobenen Verfahrens. Für das aktuelle Ausmaß des Zusatznutzens muss der gültige Beschluss vom Dezember 2023 konsultiert werden.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cannabidiol (Neubewertung nach Fristablauf: Lennox-Gastaut-Syndrom, ≥ 2 Jahre, Kombination mit Clobazam) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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