G-BA2018

Axicabtagen-Ciloleucel: Indikation und Nutzen bei DLBCL

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 zusammen. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Axicabtagen-Ciloleucel (Handelsname Yescarta).

Axicabtagen-Ciloleucel ist eine CAR-T-Zell-Therapie. Das therapeutische Anwendungsgebiet umfasst das diffus großzellige B-Zell-Lymphom (DLBCL), welches zu den onkologischen Erkrankungen des lymphatischen Systems zählt.

Der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert. Pharmazeutischer Unternehmer ist Kite, ein Unternehmen von Gilead.

Empfehlungen

Die G-BA-Dokumentation enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den formalen Bewertungsprozess. Folgende administrative Kernpunkte werden aufgeführt:

Verfahrensstatus und Patientengruppen

Laut G-BA-Dokumentation bezieht sich das Verfahren auf spezifische Patientengruppen. Das genaue Ausmaß des Zusatznutzens wird im vorliegenden administrativen Text nicht beziffert, da die ursprünglichen Beschlüsse aufgehoben wurden.

PatientengruppeAusmaß des ZusatznutzensAnmerkung
Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom (DLBCL)Im Text nicht quantifiziertUrsprünglicher Beschluss (2019) wurde aufgehoben
DLBCL und primäres mediastinales großzelliges B-Zell-Lymphom (nach mind. 2 Vortherapien)Im Text nicht quantifiziertGegenstand der Neubewertung (2022)

Gültigkeit der Beschlüsse

  • Das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren begann am 01.11.2018 und führte zu einem Beschluss am 02.05.2019.

  • Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf vom 15.05.2022 aufgehoben.

  • Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff folgten in den Jahren 2023 und 2024.

Qualitätssicherung

Es wurden spezifische Maßnahmen zur Qualitätssicherung etabliert:

  • Es existieren Beschlüsse zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 SGB V.

  • Diese betreffen den generellen Einsatz von CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien.

  • Die Dokumentation verweist auf mehrere Beschlussfassungen und Übergangsregelungen aus den Jahren 2020 und 2021, die teilweise wieder aufgehoben wurden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Axicabtagen-Ciloleucel aus dem Jahr 2019 aufgehoben und durch eine Neubewertung aus dem Jahr 2022 ersetzt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Das therapeutische Gebiet umfasst das diffus großzellige B-Zell-Lymphom (DLBCL). In der Neubewertung wird zudem das primäre mediastinale großzellige B-Zell-Lymphom nach mindestens zwei Vortherapien genannt.

Nein, die Beschlüsse aus dem Verfahren von 2018/2019 wurden aufgehoben. Es erfolgte eine Neubewertung nach Fristablauf am 15.05.2022.

Ja, der G-BA verweist auf spezifische Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 SGB V. Diese regeln den Einsatz von CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Axicabtagen-Ciloleucel (Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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