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Rehabilitation nach Majoramputation Bein: AWMF-Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Rehabilitation beginnt bereits präoperativ und erfordert ein interdisziplinäres Team.
  • Voraussetzungen für eine erfolgreiche Reha sind Rehabilitationsbedarf, -fähigkeit, -prognose und -motivation.
  • Die Prothesenverordnung richtet sich nach fünf definierten Funktionsklassen (0-4).
  • Eine strikte Differenzierung zwischen Stumpfschmerz, Phantomschmerz und Phantomgefühl ist für die Therapie essenziell.
  • Die Evaluation des Reha-Erfolgs sollte durch standardisierte Assessments wie FIM, SF-36 oder AmpuPro-Score erfolgen.
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Hintergrund

Die Rehabilitation nach einer Majoramputation an der unteren Extremität ist ein kontinuierlicher, langfristiger Prozess. Das Hauptziel ist die bestmögliche Reintegration in den privaten, beruflichen und sozialen Bereich sowie die Verbesserung der Teilhabe. Der Rehabilitationsprozess wird in verschiedene Phasen unterteilt: präoperativ, operativ, postoperativ, frühe Rehabilitation, späte Rehabilitation und lebensbegleitende Nachsorge.

Voraussetzungen für die Rehabilitation

Für eine erfolgreiche prothetische und funktionelle Rehabilitation müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Rehabilitationsbedarf: Notwendigkeit der Maßnahme zur Sicherung der Teilhabe.
  • Rehabilitationsfähigkeit: Ausreichende Wundstabilisation (keine Infekte) und physische/psychische Belastbarkeit.
  • Rehabilitationsprognose: Realistische Aussicht auf Erreichen der Reha-Ziele (z.B. Mobilität, Rollstuhlhandling).
  • Rehabilitationsmotivation: Handlungs- und Lernfähigkeit sowie Compliance des Patienten.

Rehabilitationsbeeinflussende Faktoren

Das Rehabilitationspotenzial wird maßgeblich durch Begleiterkrankungen und Kontextfaktoren bestimmt.

FachbereichRelevante Faktoren
OrthopädischAmputationshöhe, bilaterale Amputation, Stumpfverhältnisse, Kontrakturen, mangelnde Kraft
NeurologischGleichgewichts-/Koordinationsstörungen, Apoplex, Demenz, Polyneuropathie
InternistischpAVK, KHK, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz, Adipositas, Retinopathie
PsychiatrischDepression, Angst, mangelnde Motivation, Alkohol-/Nikotinabusus

Prothesenversorgung und Funktionsklassen

Die Verordnung einer Prothese erfolgt durch den Arzt nach interdisziplinärer Teambesprechung. Die Auswahl der Passteile richtet sich nach der zu erwartenden Aktivität, die in fünf Funktionsklassen eingeteilt wird:

KlasseBezeichnungBeschreibung
0Nicht GehfähigerAuf fremde Hilfe angewiesen. Prothese nur aus kosmetischen oder Transfergründen.
1InnenbereichsgeherKann mit Prothese auf ebenem Boden kurze Zeit langsam gehen.
2Eingeschränkter AußenbereichsgeherKann begrenzte Zeit gehen, Bordsteine und einzelne Stufen überwinden.
3Uneingeschränkter AußenbereichsgeherKann auf unebenem Boden/freiem Gelände gehen, Beruf und Therapie ausführen.
4Uneingeschränkter AußenbereichsgeherKann uneingeschränkt überall gehen (hohe Stoß-, Dreh- und Zugkräfte).

Schmerztherapie

Eine adäquate Schmerztherapie ist essenziell, da Schmerzen das Reha-Ergebnis nachhaltig negativ beeinflussen. Es muss zwingend zwischen verschiedenen Schmerzqualitäten differenziert werden:

  • Phantomgefühl: Wahrnehmung im nicht mehr existenten Körperteil (kein Schmerz).
  • Stumpfschmerz: Lokalisiert im verbliebenen Extremitätenteil. Ursachen können Wundschmerz, schlechte Stumpfverhältnisse (Neurome, Exostosen), Prothesendruckstellen oder sympathogene Faktoren (CRPS) sein.
  • Phantomschmerz: Schmerzhafte Sensation im amputierten Körperteil. Entsteht durch kortikale Reorganisation.

Therapieansätze bei Phantomschmerz:

  • Frühphase: Pregabalin, Gabapentin, Carbamazepin bei einschießenden Beschwerden. Trizyklische Antidepressiva bei kontinuierlichen Missempfindungen.
  • Spätphase: Kombinationsbehandlung (Medikamente, TENS, Spiegeltherapie, Entspannungsverfahren).
  • Prothetik: Eine rasche, aktive Prothesenversorgung (Vollkontaktschaft) beeinflusst Phantomschmerzen positiv.

Sozialmedizinische Beurteilung

Die Amputationshöhe hat direkten Einfluss auf die funktionelle Leistungsfähigkeit und die sozialmedizinische Einstufung im Schwerbehindertenrecht:

AmputationshöheFunktionelle AuswirkungMerkzeichen (Regelfall)
BeckenbereichErhebliche Einschränkung, kurze Gehstrecken mit BeckenkorbprotheseaG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Oberschenkel (transfemoral)Kürzere bis mittlere Gehstrecken möglich, sitzende Tätigkeit empfohlenG
KnieexartikulationVoll endbelastbarer Stumpf, mittlere bis längere Gehstrecken möglichG
Unterschenkel (transtibial)Nutzung des eigenen Kniegelenks, mittelschwere Tätigkeiten zumutbarG
DoppelseitigStark abhängig vom Erhalt der Kniegelenke. Oft Rollstuhlversorgung nötigaG

Evaluation und Assessments

Zur Überprüfung des Rehabilitationserfolgs sollten standardisierte Messinstrumente eingesetzt werden:

  • Basisassessments: FIM (Funktionaler Selbstständigkeitsindex), Barthel-Index, SF-36 Health Survey.
  • Spezifische Assessments: PPA (Prosthetic Profile of The Amputee Person), FMA (Functional Measure For Amputees), AmpuPro-Score.

💡Praxis-Tipp

Verlegen Sie Patienten aus dem Akutkrankenhaus in der Regel ohne angepasste Prothese in die Reha-Klinik. Eine zu frühe Anfertigung führt durch die unvermeidliche Volumenreduktion des Stumpfes zu Passformproblemen. Differenzieren Sie klinisch stets genau zwischen Stumpfschmerz und Phantomschmerz.

Häufig gestellte Fragen

Die Rehabilitation beginnt bereits präoperativ (z.B. durch Aufklärung, Armkrafttraining und Erhalt der Kraft des gesunden Beines) und setzt sich nahtlos in der postoperativen Phase fort.
Die Prothesenverordnung richtet sich nach dem Rehabilitationspotenzial und der Einteilung in eine von fünf Funktionsklassen (0 bis 4), die die zu erwartende Mobilität und Aktivität des Patienten abbilden.
Stumpfschmerz ist lokal im verbliebenen Gewebe verortet (z.B. durch Druckstellen oder Neurome). Phantomschmerz wird im amputierten, nicht mehr vorhandenen Körperteil wahrgenommen und entsteht durch Veränderungen im zentralen Nervensystem.
Bei neuropathisch einschießenden Beschwerden werden Pregabalin, Gabapentin oder Carbamazepin empfohlen. Bei kontinuierlichen Missempfindungen kommen trizyklische Antidepressiva zum Einsatz.
Bei einseitigen Oberschenkel- oder Unterschenkelamputationen wird in der Regel das Merkzeichen 'G' vergeben. Bei Beckenamputationen oder doppelseitigen Amputationen liegt meist eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen 'aG') vor.

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