STIKO-Mitgliedschaft und Zusammensetzung (RKI)
Wichtigste Änderungen
- 12 bis 19 ehrenamtliche Mitglieder
- Berufung alle drei Jahre durch das BMG
- Unabhängige und unparteiische Aufgabenerfüllung
- Beratende Teilnahme von RKI, PEI und BMG ohne Stimmrecht
Zusammensetzung und Berufung
Die STIKO setzt sich aus 12 bis 19 Mitgliedern zusammen. Die Berufung erfolgt grundsätzlich alle drei Jahre durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden.
Die Mitglieder sind Expertinnen und Experten aus folgenden Bereichen:
- Wissenschaft und Forschung
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Niedergelassene Ärzteschaft
Status der Mitgliedschaft
Die Tätigkeit in der STIKO ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit ausschließlich ihrem Gewissen verantwortlich und zur unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Beratende Teilnehmer und Gäste
An den Sitzungen der STIKO nehmen weitere Institutionen teil, jedoch ohne Stimmrecht:
| Institution | Status | Stimmrecht |
|---|---|---|
| Bundesministerium für Gesundheit (BMG) | beratend | nein |
| Oberste Landesgesundheitsbehörden | beratend | nein |
| Paul-Ehrlich-Institut (PEI) | beratend | nein |
| Robert Koch-Institut (RKI) | beratend | nein |
| Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) | Gast (seit Feb. 2007) | nein |
Zudem können weitere Vertreter von Bundesbehörden an den Sitzungen teilnehmen.
Praxis-Tipp
Die Kenntnis der unabhängigen und interdisziplinären Zusammensetzung der STIKO stärkt das Vertrauen in die wissenschaftlich fundierten Impfempfehlungen im Praxisalltag.
Häufig gestellte Fragen
KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von RKI/STIKO. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen →
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