G-BA Nutzenbewertung 2021: Ponesimod bei schubförmiger Multipler Sklerose

G-BANeurologie30. April 2026
KI-generierte Zusammenfassung|Basiert auf G-BA Leitlinie|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Wichtigste Änderungen

  • Erstbewertung von Ponesimod (Ponvory) durch den G-BA.
  • Zugelassen für Erwachsene mit aktiver schubförmiger Multipler Sklerose (RMS).
  • Aufteilung in zwei Patientengruppen (a und b) für die Nutzenbewertung.
  • Vorläufige Aussetzung der Beschlussfassung für Patientengruppe a.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Dezember 2021 das erste Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Ponesimod abgeschlossen. Da es sich um eine Erstbewertung handelt, werden hier die grundlegenden Beschlüsse zusammengefasst.

Was hat sich geändert?

  • Neue Therapieoption: Ponesimod (Handelsname: Ponvory) wurde erstmals vom G-BA bewertet.
  • Spezifisches Anwendungsgebiet: Die Zulassung umfasst erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung.
  • Differenzierte Beschlussfassung: Der G-BA hat die Bewertung in zwei Patientengruppen (a und b) unterteilt.
  • Aussetzung für Gruppe a: Für die Patientengruppe a wurde die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung vorläufig ausgesetzt.

Neue Empfehlungen im Detail

Ponesimod (Ponvory) ist indiziert zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS). Eine aktive Erkrankung muss dabei durch klinischen Befund oder Bildgebung definiert sein.

Der G-BA hat in seinem Beschluss vom 02.12.2021 die Patienten in zwei Gruppen unterteilt, für die unterschiedliche Entscheidungen getroffen wurden:

PatientengruppeBeschlussstatus (Stand Dez. 2021)
Patientengruppe aVorläufige Aussetzung der Beschlussfassung zur Nutzenbewertung
Patientengruppe bBeschlussfassung erfolgt und in Kraft getreten

Hinweis: Die genauen Kriterien der Patientengruppen a und b gehen aus dem vorliegenden Kurzbericht nicht im Detail hervor und müssen den vollständigen Tragenden Gründen des G-BA entnommen werden.

Was bleibt gleich?

Da es sich um eine Erstbewertung des Wirkstoffs Ponesimod handelt, gibt es keine direkten Vorläuferbeschlüsse, die sich ändern könnten. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Diagnosestellung einer aktiven Erkrankung (durch klinischen Befund oder Bildgebung) bleiben als Voraussetzung für die Therapieentscheidung bestehen.

💡

Praxis-Tipp

Ponesimod steht als neue Therapieoption für Erwachsene mit aktiver schubförmiger MS zur Verfügung. Beachten Sie die unterschiedliche G-BA-Bewertung je nach spezifischer Patientengruppe.

Häufig gestellte Fragen

Für erwachsene Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung.
Der Beschluss des G-BA trat am 02.12.2021 in Kraft.
Nein, der G-BA hat die Patienten in zwei Gruppen (a und b) unterteilt. Für Gruppe a wurde die Beschlussfassung vorläufig ausgesetzt.

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