G-BA Nutzenbewertung: Erstbewertung von Eribulin beim Mammakarzinom

G-BAOnkologie18. Mai 2026
KI-generierte Zusammenfassung|Basiert auf G-BA Leitlinie|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Wichtigste Änderungen

  • Einleitung des ersten Nutzenbewertungsverfahrens für Eribulin (Halaven®) beim Mammakarzinom.
  • Abschluss des Verfahrens und Beschlussfassung durch den G-BA am 19.04.2012.
  • Der ursprüngliche Beschluss wurde durch ein späteres Verfahren (2014) aufgehoben.

Was hat sich geaendert?

Da es sich um die Erstbewertung von Eribulin (Halaven®) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) handelt, gibt es keine direkten Vorversionen zum Vergleich. Die wichtigsten Eckpunkte des Verfahrens sind:

  • Einleitung des Verfahrens: Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für das therapeutische Gebiet Mammakarzinom wurde gestartet.
  • Beschlussfassung: Der G-BA hat am 19.04.2012 einen Beschluss gefasst.
  • Aufhebung: Dieser initiale Beschluss wurde durch ein späteres Nutzenbewertungsverfahren (Neubewertung nach Fristablauf) vom 01.08.2014 aufgehoben.

Neue Empfehlungen im Detail

Das Verfahren betrifft den Wirkstoff Eribulin, der vom pharmazeutischen Unternehmer Eisai GmbH unter dem Handelsnamen Halaven® vertrieben wird. Das Anwendungsgebiet in diesem Verfahren ist das Mammakarzinom.

AspektDetails zur Erstbewertung
WirkstoffEribulin
HandelsnameHalaven®
Therapeutisches GebietMammakarzinom (onkologische Erkrankungen)
Pharmazeutischer UnternehmerEisai GmbH
VerfahrensstatusAbgeschlossen (Beschluss aufgehoben)

Der zeitliche Ablauf des Verfahrens gestaltete sich wie folgt:

  • Beginn des Verfahrens: 01.05.2011
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung (IQWiG): 01.02.2012
  • Mündliche Anhörung: 06.03.2012
  • Beschlussdatum: 19.04.2012 (befristet bis 19.04.2014)

Was bleibt gleich?

Da es sich um eine Erstbewertung handelt, entfällt der Vergleich zu einer vorherigen Leitlinie. Es ist jedoch zu beachten, dass der hier dokumentierte Beschluss vom 19.04.2012 nicht mehr gültig ist und durch nachfolgende Verfahren (ab 2014) abgelöst wurde.

💡

Praxis-Tipp

Beachten Sie, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Eribulin von 2012 durch spätere Neubewertungen (2014 und 2016) aufgehoben und ersetzt wurde.

Häufig gestellte Fragen

Eribulin (Halaven®) wurde für das therapeutische Gebiet Mammakarzinom bewertet.
Nein, der Beschluss vom 19.04.2012 wurde durch ein folgendes Nutzenbewertungsverfahren vom 01.08.2014 aufgehoben.
Der pharmazeutische Unternehmer ist die Eisai GmbH.

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