DGKJ: Zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)

DGKJPädiatrie25. Mai 2026
KI-generierte Zusammenfassung|Basiert auf DGKJ Leitlinie|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Wichtigste Änderungen

  • Etablierung baulich und finanziell getrennter Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ).
  • Einführung einer verbindlichen, standardisierten Ersteinschätzung (Triage) über integrierte Leitstellen.
  • Definition von vier klaren Behandlungspfaden zur bedarfsorientierten Patientensteuerung.
  • Telemedizinische Anbindung von allgemeinen INZ an KINZ in ländlichen Regionen ohne eigenes KINZ.

Die pädiatrischen Fachgesellschaften (u.a. DGKJ, BVKJ, DIVI) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) veröffentlicht. Ziel ist es, der Überlastung der Notfallstrukturen durch eine konsequente Zugangssteuerung entgegenzuwirken.

Was hat sich geändert?

Da es sich um die Positionierung zu einer neuen Gesetzesreform handelt, werden hier die zentralen neuen Strukturvorgaben für die pädiatrische Notfallversorgung zusammengefasst:

  • Etablierung von KINZ: Es sollen spezifische integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) geschaffen werden, die baulich und finanziell von der allgemeinen Notfallversorgung (INZ) getrennt sind.
  • Verbindliche Ersteinschätzung: Eine standardisierte, perspektivisch KI-gestützte Triage über eine integrierte Leitstelle (Vernetzung von 112 und 116117) wird gefordert.
  • Telemedizinische Vernetzung: Allgemeine INZ ohne pädiatrische Abteilung sollen telemedizinisch an ein KINZ angebunden werden (Arzt-zu-Arzt-Konsultation).
  • Vierstufige Behandlungspfade: Die Patientensteuerung soll nach vier klaren Dringlichkeitsstufen erfolgen.

Neue Empfehlungen im Detail

Die Fachgesellschaften fordern eine Abkehr von der bedürfnisorientierten hin zu einer bedarfsorientierten Leistungserbringung, um die knappen Personalressourcen zu schonen.

Integrierte Notfallzentren für Kinder (KINZ)

Die KINZ sollen an Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin (möglichst mit Kinderchirurgie) angesiedelt werden. Dies ist obligat für Standorte, die die Notfallstufe 2 oder 3 des G-BA (Modul Kinder) erfüllen. Eine reine Integration in allgemeine INZ wird abgelehnt; die pädiatrischen Zentren müssen strukturell, baulich und finanziell getrennt sein.

Sollte die Einrichtung einer KV-Notdienstpraxis an einem KINZ regional nicht realisierbar sein, müssen individuelle, lokal funktionierende Modelle genehmigt und ausreichend finanziert werden.

Ersteinschätzung und Telemedizin

Die Ersteinschätzung muss für Versicherte verpflichtenden Charakter haben. Ein 24/7 ärztliches Video- oder Telefonangebot durch Kinder- und Jugendärzte wird jedoch aufgrund des Personalmangels als nicht realisierbar abgelehnt.

Für ländliche Regionen ohne KINZ in zumutbarer Entfernung gilt: Das nächstgelegene allgemeine INZ muss über eine vertraglich vereinbarte telemedizinische Anbindung zu einem KINZ verfügen. Dies dient ausschließlich dem fachlichen Austausch zwischen den Kliniken, nicht als primäre Anlaufstelle für Eltern.

Übersicht der strukturellen Neuerungen

AspektBisherNeu
Notfallzentren für KinderOft Integration in allgemeine NotaufnahmenKINZ: Baulich und finanziell getrennte Einheiten an Kinderkliniken
PatientensteuerungBedürfnisorientiert, oft ohne verbindliche Vorab-TriageBedarfsorientiert: Verbindliche Ersteinschätzung über integrierte Leitstellen
BehandlungspfadeIndividuell nach EinrichtungVier feste Pfade: Von Sofortiger Notfall bis Nicht behandlungsbedürftig
Telemedizin (Land)Keine flächendeckende RegelungVertragliche Anbindung: Allgemeine INZ konsiliarisch an KINZ angebunden

Medikamentenabgabe

Es wird eine niedrigschwellige und unbürokratische Herausgabe von Medikamenten über die KINZ oder nahegelegene Apotheken gefordert. Die Finanzierung dieser Vorhaltung muss gesetzlich geklärt werden.

Was bleibt gleich?

Aufsuchende Dienste (Hausbesuche) im Rahmen des Notdienstes werden in der Pädiatrie seit Jahren nicht mehr praktiziert. Die Fachgesellschaften betonen, dass dies auch weiterhin nicht erforderlich ist.

💡

Praxis-Tipp

Bereiten Sie sich auf eine stärkere Vorab-Triage von Notfallpatienten vor. Die Zuweisung in Praxen oder Kliniken wird künftig strikter nach den vier neuen Dringlichkeitsstufen gesteuert.

Häufig gestellte Fragen

KINZ sollen obligat an Kinderkliniken der G-BA Notfallstufen 2 und 3 eingerichtet werden und müssen baulich sowie finanziell von allgemeinen Notfallzentren getrennt sein.
Nein, ein rund um die Uhr verfügbares ärztliches Telemedizin-Angebot durch Pädiater wird von den Fachgesellschaften aufgrund des Personalmangels als nicht realisierbar abgelehnt.
Das nächstgelegene allgemeine INZ soll eine telemedizinische Anbindung an ein KINZ erhalten. Dies dient als Arzt-zu-Arzt-Konsultation, nicht als direkter Kontakt für Eltern.
Nein, aufsuchende Dienste sind in der Kinder- und Jugendmedizin weiterhin nicht erforderlich und werden nicht praktiziert.

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