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DGK-Positionspapier zur Zertifizierung von Telemedizinzentren (2026)

DGKKardiologie10. August 2026
KI-generierte Zusammenfassung|Basiert auf DGK Leitlinie|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Wichtigste Änderungen

  • Keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der Version von 2021.
  • Die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität bleiben unverändert.
  • Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 wird weiterhin empfohlen.

Was hat sich geändert?

In der vorliegenden Aktualisierung des DGK-Positionspapiers für das Jahr 2026 ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur Vorversion aus dem Jahr 2021. Die Leitlinie bestätigt vollumfänglich die bisherigen Anforderungen an die Zertifizierung von kardiologischen Telemedizinzentren (TMZ).

Neue Empfehlungen im Detail

Da keine neuen Empfehlungen ausgesprochen wurden, gelten die etablierten Standards unverändert fort. Die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems, vorzugsweise nach DIN EN ISO 9001:2015, bleibt die zentrale Forderung, um die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der telemedizinischen Versorgung zu sichern.

AspektBisherNeu
ZertifizierungsgrundlageDIN EN ISO 9001:2015Unverändert
Facharztstandard24/7/365Unverändert
Reaktionszeit (ärztlich)max. 48 h (je nach Gefährdungslage)Unverändert

Was bleibt gleich?

Alle bisherigen Vorgaben zur Strukturqualität (z. B. 24/7/365-Facharztstandard, technische Infrastruktur, Datenschutz nach DS-GVO), Prozessqualität (Standardarbeitsabläufe, Telemonitoring und -coaching) und Ergebnisqualität (Patientenzufriedenheit, leitliniengerechte Therapie) gelten weiterhin uneingeschränkt. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Aufklärungspflicht und Reaktionszeiten bleiben bestehen.

💡

Praxis-Tipp

Für Betreiber von Telemedizinzentren ändert sich durch das Update 2026 nichts; bestehende Zertifizierungen und Qualitätsmanagement-Prozesse nach DIN EN ISO 9001:2015 behalten ihre Gültigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die Anforderungen bleiben gleich. Es wird weiterhin ein 24/7/365-Facharztstandard gefordert.
Die Leitlinie empfiehlt weiterhin unverändert die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015.
Nein, es gilt weiterhin, dass der Arzt nach Gefährdungslage im Einzelfall entscheidet, wobei im medizinischen Konsens eine Reaktion innerhalb von 48 Stunden als angemessen erachtet wird.

KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von DGK. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen