DGK-Stellungnahme: Kompetenz und Innovation in der kardiovaskulären MRT (2026)
Wichtigste Änderungen
- Keine inhaltlichen Änderungen zur Vorversion von 2021
- Die dreistufigen Kompetenzlevel der DGK bleiben unverändert bestehen
- Die Anforderungen an die Zusatzweiterbildung 'Kardiale MRT' gelten weiterhin
Was hat sich geändert?
Beim Vergleich der aktuellen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) zur kardiovaskulären MRT (CMR) aus dem Jahr 2026 mit der Vorversion von 2021 zeigen sich keine inhaltlichen Änderungen. Der Text, die Anforderungen an die Qualifikationsstufen sowie die beschriebenen Innovationen wurden identisch beibehalten.
Neue Empfehlungen im Detail
Da die Leitlinie inhaltlich nicht verändert wurde, gibt es keine neuen Empfehlungen. Die DGK betont weiterhin die Notwendigkeit einer fundierten kardiologischen Expertise für die Indikationsstellung, sichere Durchführung (inklusive Notfallmanagement) und klinische Einordnung der CMR-Befunde.
Was bleibt gleich?
Alle bisherigen Empfehlungen und Strukturvorgaben der DGK zur kardiovaskulären MRT gelten vollumfänglich weiter:
- Dreistufiges Qualifizierungskonzept: Die DGK definiert weiterhin drei Kompetenzebenen (Stufe I bis III) für die Durchführung und Befundung der CMR.
- Facharztbindung: Die Zusatzqualifikation bleibt Fachärzten für Innere Medizin/Kardiologie vorbehalten, auch wenn die Ausbildung vorher begonnen werden kann.
- Untersuchungszahlen: Für Stufe I werden weiterhin 50 Fälle gefordert, für Stufe II 200 Fälle (davon 50 als primärer Untersucher) und für Stufe III 500 Fälle.
- Zusatzweiterbildung: Die in der Musterweiterbildungsordnung verankerte Zusatzweiterbildung „Kardiale Magnetresonanztomographie“ erfordert weiterhin eine 12-monatige Weiterbildungszeit und den Nachweis von 500 CMR-Untersuchungen.
| Anforderung | Bisher (2021) | Neu (2026) |
|---|---|---|
| Stufe I (Fälle) | 50 | 50 |
| Stufe II (Fälle) | 200 | 200 |
| Stufe III (Fälle) | 500 | 500 |
| Zusatzweiterbildung Dauer | 12 Monate | 12 Monate |
Praxis-Tipp
Für Kardiologen in der Weiterbildung ändert sich nichts: Die bisherigen Logbücher und geforderten Untersuchungszahlen für die CMR-Zertifizierung behalten ihre volle Gültigkeit.
Häufig gestellte Fragen
KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von DGK. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen→
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