BfArM-Warnhinweis: Suizidalität bei Depression durch hormonelle Kontrazeptiva
Wichtigste Änderungen
- Neuer Warnhinweis in der Fach- und Gebrauchsinformation zu Suizidalität als mögliche Folge einer Depression.
- Depressionen werden explizit als schwerwiegende Nebenwirkung und Risikofaktor für suizidales Verhalten benannt.
- Ärzte sollen Patientinnen raten, sich bei Stimmungsschwankungen und depressiven Symptomen umgehend medizinisch beraten zu lassen.
Was hat sich geändert?
- Neuer Warnhinweis: In die Fach- und Gebrauchsinformationen hormoneller Kontrazeptiva wird ein Warnhinweis zu Suizidalität als mögliche Folge einer Depression aufgenommen.
- Sensibilisierung: Depressionen werden explizit als schwerwiegend und als bekannter Risikofaktor für suizidales Verhalten benannt.
- Patientenaufklärung: Frauen sollen angewiesen werden, sich bei Stimmungsschwankungen und depressiven Symptomen umgehend an einen Arzt zu wenden.
Neue Empfehlungen im Detail
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA hat ein Signalverfahren zum Risiko von Suizid und Suizidversuchen unter hormonellen Kontrazeptiva abgeschlossen. Auslöser waren Studienergebnisse von Skovlund et al. (2017).
Obwohl ein eindeutiger Kausalzusammenhang auf Basis der Gesamtdatenlage nicht ermittelt werden konnte, ist bekannt, dass Depressionen eine Nebenwirkung hormoneller Kontrazeptiva darstellen. Da Depressionen schwerwiegend sein können und einen Risikofaktor für Suizid bilden, wurde die Aufnahme eines neuen Warnhinweises beschlossen.
| Aspekt | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Fachinformation (Abschnitt 4.4) | Depressive Verstimmung als bekannte Nebenwirkung | Expliziter Warnhinweis: Depressionen können schwerwiegend sein und sind ein Risikofaktor für suizidales Verhalten. |
| Gebrauchsinformation (Abschnitt 2) | Allgemeine Hinweise zu Nebenwirkungen | Warnung: Depressionen können gelegentlich zu Selbsttötungsgedanken führen. Sofortige ärztliche Beratung bei Symptomen empfohlen. |
| Handlungsanweisung | Keine spezifische Vorgabe zur proaktiven Aufklärung über Suizidalität | Frauen muss geraten werden, sich bei Stimmungsschwankungen (auch kurz nach Behandlungsbeginn) sofort an den Arzt zu wenden. |
Was bleibt gleich?
Die grundsätzliche Indikationsstellung und Verordnungspraxis hormoneller Kontrazeptiva bleiben unverändert. Es gibt weiterhin keinen Nachweis für einen direkten Kausalzusammenhang zwischen den Präparaten und Suiziden, der unabhängig von der Nebenwirkung Depression besteht.
Praxis-Tipp
Klären Sie Patientinnen bei der Verordnung hormoneller Kontrazeptiva aktiv über das Risiko von Stimmungsschwankungen auf und bitten Sie sie, sich bei depressiven Symptomen umgehend zu melden.
Häufig gestellte Fragen
KI-generierte Zusammenfassung basierend auf Inhalten von BfArM. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Originaldokument ansehen →
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