G-BA2022

Zanubrutinib bei rezidivierter CLL: Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Zanubrutinib (Handelsname Brukinsa).

Die chronische lymphatische Leukämie (CLL) ist eine onkologische Erkrankung des blutbildenden Systems. Bei einem Rezidiv oder einer refraktären Verlaufsform werden zielgerichtete Therapien eingesetzt, um das Fortschreiten der Erkrankung zu kontrollieren.

Das vorliegende Verfahren bewertet den Zusatznutzen von Zanubrutinib für ein neues Anwendungsgebiet. Der Prozess wurde im Juni 2023 nach Durchführung einer mündlichen Anhörung offiziell abgeschlossen.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation wird Zanubrutinib in folgendem Rahmen eingesetzt:

  • Als Monotherapie

  • Zur Behandlung von erwachsenen Personen

  • Bei Vorliegen einer chronischen lymphatischen Leukämie (CLL)

  • Spezifisch für rezidivierte und/oder refraktäre Krankheitsverläufe

Zweckmäßige Vergleichstherapie und Zusatznutzen

Das vorliegende administrative Dokument verweist für die konkrete Ausgestaltung der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die zugrundeliegenden Beschlussdokumente. Die spezifischen Patientenpopulationen und die entsprechende Vergleichstherapie sind im Beschlusstext vom 15.06.2023 festgelegt.

Ebenso wird das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens in der veröffentlichten Nutzenbewertung des IQWiG sowie den tragenden Gründen zum Beschluss detailliert dargelegt.

Verfahrensstatus

Das Bewertungsverfahren durch den G-BA (Vorgangsnummer 2022-12-15-D-903) ist abgeschlossen.

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 15.06.2023 in Kraft. Er wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verordnung von Zanubrutinib bei rezidivierter oder refraktärer CLL die spezifischen Vorgaben zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und zum Zusatznutzen aus dem G-BA-Beschluss vom 15.06.2023 zu beachten sind.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete den Wirkstoff für die Behandlung von erwachsenen Personen mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). Spezifisch geht es um rezidivierte und/oder refraktäre Krankheitsverläufe.

Laut den Dokumenten zur Nutzenbewertung wird Zanubrutinib (Brukinsa) in diesem Anwendungsgebiet als Monotherapie angewendet.

Die Festlegungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und den Patientenpopulationen sind im G-BA-Beschlusstext vom 15.06.2023 sowie den zugehörigen tragenden Gründen dokumentiert.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Zanubrutinib (Neues Anwendungsgebiet: Chronische lymphatische Leukämie (CLL), rezidiviert und/oder refraktär) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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