Urteilsfähigkeit Jugendlicher: Beurteilung & Förderung
Hintergrund
Die WHO-Leitlinie (2021) betont, dass Jugendliche im Alter von 10 bis 19 Jahren ein grundlegendes Recht auf Beteiligung an gesundheitlichen Entscheidungen haben. Dies basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention. Der Grad der Autonomie hängt dabei von der sich entwickelnden Entscheidungsfähigkeit ab.
Entscheidungsfähigkeit wird als klinisches Konzept verstanden, während Kompetenz einen rechtlichen Status beschreibt. Die Leitlinie hebt hervor, dass sich die intellektuelle Reife oft vor der emotionalen Reife entwickelt.
Ziel des Dokuments ist es, von einem paternalistischen Ansatz zu einer gemeinsamen Entscheidungsfindung (Shared Decision-Making) überzugehen. Behandler werden ermutigt, Jugendliche als Partner zu betrachten und Eltern schrittweise einzubinden, um die Autonomie der Heranwachsenden zu fördern.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert einen vierstufigen Prozess zur Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit:
Schritt 1: Gemeinsame Erkundung
Die Leitlinie empfiehlt, zunächst die psychosoziale Situation des Jugendlichen zu evaluieren. Hierbei wird die Nutzung von Instrumenten wie dem HEEADSSS-Fragebogen vorgeschlagen.
Es wird geraten, die medizinische Entscheidung und die verfügbaren Optionen gemeinsam zu besprechen. Dabei sollte die Fähigkeit des Jugendlichen beurteilt werden, Informationen zu verstehen und rational abzuwägen.
Schritt 2: Gemeinsame Synthese
Laut Leitlinie sollen die besprochenen Kernpunkte zusammengefasst werden, um ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen.
Es wird empfohlen, einen Konsens über die Entscheidung anzustreben. Dabei ist mit dem Jugendlichen abzustimmen, inwieweit Eltern oder andere Vertrauenspersonen in den Prozess einbezogen werden.
Schritt 3: Entscheidungsfindung
In dieser Phase beurteilt der Behandler, ob der Jugendliche die klinische Kapazität für eine autonome Entscheidung besitzt.
Wird die Entscheidungsfähigkeit bejaht, muss gemäß Leitlinie dennoch geprüft werden, ob aufgrund nationaler Gesetze ein besonderer Schutzbedarf besteht.
Schritt 4: Nachsorge und Follow-up
Die Leitlinie betont die Notwendigkeit einer strukturierten Nachsorge für jede wichtige Entscheidung.
Fehlt die Entscheidungsfähigkeit oder ist diese fraglich, wird empfohlen, die Entscheidung nach Möglichkeit aufzuschieben. In der Zwischenzeit sollen Lösungsansätze erarbeitet werden, um den Jugendlichen besser zu unterstützen.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass die Entscheidungsfähigkeit von Jugendlichen stark situations- und kontextabhängig ist. Es wird betont, dass emotionale Erregung die kognitiven Fähigkeiten einschränken kann („hot cognition“), weshalb für wichtige Gespräche stets eine ruhige und sichere Umgebung geschaffen werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie stellt klar, dass es klinisch keine starre Altersgrenze gibt, sondern eine sich entwickelnde Fähigkeit („evolving capacity“). Die rechtliche Kompetenz richtet sich jedoch nach den jeweiligen nationalen Gesetzen.
Laut Leitlinie ist Kompetenz ein rechtlicher Begriff, der das Recht zur autonomen Entscheidung beschreibt. Die Entscheidungsfähigkeit ist hingegen ein klinisches Konzept, das die psychologische und kognitive Fähigkeit zur Entscheidungsfindung umfasst.
Es wird ein 4-Schritte-Ansatz empfohlen, der die Erkundung der psychosozialen Situation, eine gemeinsame Synthese, die Entscheidungsfindung und ein Follow-up beinhaltet. Dabei sollen das Verständnis und die rationale Abwägung des Jugendlichen evaluiert werden.
Die Leitlinie empfiehlt, durch gemeinsame Gespräche einen Konsens anzustreben. Wenn der Jugendliche die klinische Entscheidungsfähigkeit besitzt, sollte seine autonome Wahl unterstützt werden, sofern keine akute Gefährdung vorliegt.
Gemäß der Leitlinie haben Jugendliche ein Recht auf Vertraulichkeit und Privatsphäre. Es wird empfohlen, gemeinsam mit dem Jugendlichen zu besprechen, ob eine vertrauliche Behandlung im jeweiligen rechtlichen Rahmen möglich ist.
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Quelle: Assessing and supporting adolescents’ capacity for autonomous decision-making in health-care settings (WHO, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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