G-BA2019

Pembrolizumab (Melanom): Adjuvante Therapie, Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aus dem Jahr 2019. Gegenstand des Verfahrens ist der monoklonale Antikörper Pembrolizumab (Handelsname Keytruda).

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hauttumor, der im fortgeschrittenen Stadium zur Metastasierung neigt. Eine adjuvante Therapie wird nach der operativen Entfernung des Tumors eingesetzt, um das Risiko eines Rückfalls zu minimieren.

Pembrolizumab gehört zur Wirkstoffklasse der Immun-Checkpoint-Inhibitoren. Das vorliegende Bewertungsverfahren befasst sich mit der Indikationserweiterung zur adjuvanten Behandlung, deren klinische Evidenz in den verlinkten Volltext-Dossiers geprüft wurde.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA ist Pembrolizumab (Keytruda) für folgende spezifische Indikation angezeigt:

  • Einsatz als Monotherapie

  • Zur adjuvanten Behandlung des Melanoms

  • Vorliegen eines Tumorstadiums III mit Lymphknotenbeteiligung

  • Zustand nach vollständiger Resektion

  • Anwendung ausschließlich bei Erwachsenen

Klinische Evidenz und Studiendaten

Der vorliegende administrative Quelltext verweist auf die zugrundeliegenden Dossiers und die IQWiG-Nutzenbewertung, enthält jedoch selbst keine detaillierten Studienergebnisse. Spezifische Daten zum rezidivfreien Überleben (RFS), Hazard Ratios oder detaillierte Angaben zum Sicherheitsprofil und zu Nebenwirkungen (wie etwa aus der KEYNOTE-054-Studie) sind in den verlinkten Volltextdokumenten des Verfahrens hinterlegt.

Verfahrensdetails

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde im September 2019 formell mit einem Beschluss abgeschlossen. Gemäß den Dokumenten erfolgte im Juni 2022 eine Änderung bezüglich der Befristung der Geltungsdauer des Beschlusses.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zulassung für die adjuvante Therapie mit Pembrolizumab strikt an das Vorliegen eines Melanoms im Stadium III mit Lymphknotenbeteiligung nach vollständiger Resektion gebunden ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist der Wirkstoff für das Melanom im Tumorstadium III mit Lymphknotenbeteiligung angezeigt. Voraussetzung ist eine vorherige vollständige Resektion.

Die Dokumente spezifizieren den Einsatz von Pembrolizumab ausschließlich als Monotherapie für diese adjuvante Behandlung.

Nein, das Anwendungsgebiet beschränkt sich gemäß den G-BA-Dokumenten auf erwachsene Personen.

Die administrativen Dokumente verweisen für detaillierte klinische Ergebnisse, wie das rezidivfreie Überleben (RFS) oder das Sicherheitsprofil, auf die vollständigen IQWiG-Nutzenbewertungen und Herstellerdossiers.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pembrolizumab (Neues Anwendungsgebiet: Melanom, adjuvante Therapie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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