Pembrolizumab bei NSCLC: Indikation und Zusatznutzen
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat 2019 eine Dossierbewertung (A19-30) zu Pembrolizumab durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzfassung der Nutzenbewertung.
Pembrolizumab ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der in der Onkologie eingesetzt wird. Das bewertete Anwendungsgebiet umfasst die Erstlinientherapie des metastasierenden, nicht-plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bei Erwachsenen.
Eine Voraussetzung für diese spezifische Indikation ist das Fehlen von EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen. Die Bewertung erfolgte gemäß § 35a SGB V im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende IQWiG-Bewertung das Fehlen von EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen als zwingende Voraussetzung für diese spezifische Indikation der Erstlinientherapie definiert.
Häufig gestellte Fragen
Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinientherapie des metastasierenden, nicht-plattenepithelialen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bei Erwachsenen. Voraussetzung ist das Fehlen von EGFR- oder ALK-positiven Tumormutationen.
Laut der IQWiG-Dossierbewertung ist für die Subgruppe mit einer PD-L1-Expression von unter 50 % kein Zusatznutzen belegt.
Nein, nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann zu einer veränderten finalen Nutzenbewertung führen.
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Quelle: IQWiG A19-30: Pembrolizumab (nichtplattenepitheliales nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung, nicht ärztlich geprüft. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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