CDC2026

Medizinische Publikationen (ICMJE): CDC-Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: CDC (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die ICMJE-Leitlinie (International Committee of Medical Journal Editors), veröffentlicht im MMWR der CDC (2026), definiert Best Practices und ethische Standards für die Publikation in medizinischen Fachzeitschriften. Ziel ist die Erstellung klarer, reproduzierbarer und unverzerrter wissenschaftlicher Artikel.

Das Dokument richtet sich primär an Autoren, die ihre Arbeiten bei ICMJE-Mitgliedszeitschriften einreichen möchten. Viele weitere Journale nutzen diese Vorgaben ebenfalls auf freiwilliger Basis.

Historisch aus den Uniform Requirements for Manuscripts entstanden, deckt die Leitlinie heute weitreichende redaktionelle und ethische Aspekte ab. Dazu gehören unter anderem der Umgang mit künstlicher Intelligenz, Interessenkonflikten und der Registrierung klinischer Studien.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die wissenschaftliche Publikation:

Kriterien für die Autorenschaft

Die Leitlinie definiert vier zwingende Kriterien, die alle erfüllt sein müssen, um als Autor gelistet zu werden:

  • Substanzieller Beitrag zur Konzeption, Datenerhebung oder Analyse

  • Verfassen oder kritisches Überarbeiten des intellektuellen Inhalts

  • Finale Freigabe der zu publizierenden Version

  • Übernahme der Verantwortung für die Integrität und Genauigkeit der gesamten Arbeit

Personen, die diese Kriterien nicht vollständig erfüllen, sollten laut Leitlinie in einer Danksagung (Acknowledgment) erwähnt werden.

Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Es wird gefordert, dass der Einsatz von KI-gestützten Technologien bei der Manuskripterstellung transparent offengelegt wird. KI-Tools dürfen nicht als Autoren gelistet oder zitiert werden, da sie keine Verantwortung für die Richtigkeit der Arbeit übernehmen können.

Die menschlichen Autoren tragen die volle Verantwortung für KI-generierte Inhalte. Es muss sichergestellt werden, dass kein Plagiat vorliegt und alle Quellen korrekt zitiert sind.

Registrierung klinischer Studien und Data Sharing

Die Leitlinie verlangt die Registrierung klinischer Studien in einem öffentlichen Register vor oder zum Zeitpunkt der ersten Patienteneinwilligung. Zudem wird für Manuskripte über klinische Studien ein Data-Sharing-Statement gefordert.

Dieses Statement muss angeben, ob und wie individuelle, deidentifizierte Teilnehmerdaten geteilt werden. Folgende Beispiele für Data-Sharing-Statements werden in der Leitlinie aufgeführt:

KriteriumBeispiel 1 (Vollständige Freigabe)Beispiel 2 (Eingeschränkte Freigabe)Beispiel 3 (Keine Freigabe)
Werden individuelle Daten geteilt?JaJaNein
Welche Daten werden geteilt?Alle deidentifizierten TeilnehmerdatenDaten, die den publizierten Ergebnissen zugrunde liegenNicht verfügbar
Weitere verfügbare DokumenteStudienprotokoll, Analyseplan, CodeStudienprotokollNicht verfügbar
Wann sind die Daten verfügbar?Sofort nach Publikation ohne Enddatum3 Monate bis 5 Jahre nach PublikationNicht verfügbar

Peer-Review und Vertraulichkeit

Eingereichte Manuskripte gelten als vertrauliches Eigentum der Autoren. Gutachter und Redakteure dürfen diese Informationen nicht für persönliche Zwecke nutzen oder vor der Publikation weitergeben.

Es wird betont, dass das Hochladen von Manuskripten in KI-Systeme durch Gutachter die Vertraulichkeit verletzen kann. Dies ist ohne explizite Erlaubnis der Autoren untersagt.

Preprints und doppelte Publikationen

Die Veröffentlichung auf einem Preprint-Server schließt eine spätere Publikation in einem Journal nicht grundsätzlich aus. Autoren müssen das Journal jedoch bei der Einreichung über den Preprint informieren.

Doppelte Publikationen ohne transparenten Hinweis auf die Erstveröffentlichung werden als problematisch eingestuft. Dies kann zur Ablehnung des Manuskripts oder zu einer Retraktion führen.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Praxis-Hinweis betrifft den Umgang mit KI-Tools wie ChatGPT beim Verfassen von Publikationen. Die Leitlinie warnt ausdrücklich davor, KI als Autor anzugeben oder als Primärquelle zu zitieren. Es wird dringend empfohlen, alle KI-generierten Texte und Bilder sorgfältig auf Richtigkeit und Plagiate zu prüfen, da die menschlichen Autoren die alleinige rechtliche und wissenschaftliche Verantwortung tragen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie müssen Autoren vier Kriterien erfüllen, darunter einen substanziellen Beitrag zur Arbeit und die Übernahme der Verantwortung für deren Integrität. Personen, die nur Daten gesammelt oder Fördermittel eingeworben haben, sollten lediglich in der Danksagung erwähnt werden.

Der Einsatz von KI-Tools ist zulässig, muss aber bei der Einreichung transparent offengelegt werden. Die Leitlinie betont, dass die Autoren die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Originalität der KI-generierten Inhalte tragen.

Es wird gefordert, dass klinische Studien vor oder spätestens zum Zeitpunkt der ersten Patienteneinwilligung in einem öffentlichen Register erfasst werden. Eine retrospektive Registrierung erfüllt diese Anforderung der Leitlinie nicht.

Die vorherige Veröffentlichung auf einem Preprint-Server schließt eine Publikation in einem Fachjournal in der Regel nicht aus. Es wird jedoch empfohlen, das Journal bei der Einreichung darüber zu informieren und den Preprint korrekt zu verlinken.

Die Leitlinie untersagt Gutachtern das Hochladen von Manuskripten in KI-Systeme, bei denen die Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn das Journal und die Autoren dies ausdrücklich erlauben.

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Quelle: Morbidity and Mortality Weekly Report (<em>MMWR</em>) <em>Recommendations and Reports / Surveillance Summaries</em> (CDC, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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