G-BA2016

Mepolizumab: Therapie bei schwerem eosinophilem Asthma

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Verfahrensdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung von Mepolizumab aus dem Jahr 2016. Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Nucala® vertrieben.

Schweres refraktäres eosinophiles Asthma bronchiale ist eine chronische Atemwegserkrankung, die durch eine hohe Anzahl von Eosinophilen gekennzeichnet ist. Diese Entzündungszellen tragen maßgeblich zur Symptomatik und zu Exazerbationen bei, weshalb zielgerichtete Therapien in dieser Patientengruppe wichtig sind.

Das Verfahren bewertet den Zusatznutzen dieses Arzneimittels im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die Bewertung bildet die Grundlage für die Verordnungsfähigkeit und Erstattung in der vertragsärztlichen Versorgung.

Empfehlungen

Das Dokument definiert folgende Eckpunkte zum Einsatz des Wirkstoffs:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Mepolizumab (Nucala®) ist für eine spezifische Indikation vorgesehen. Es wird als Zusatzbehandlung bei schwerem refraktärem eosinophilem Asthma eingesetzt.

Gemäß den Unterlagen beschränkt sich dieses Anwendungsgebiet auf erwachsene Patienten.

Zusatznutzen und Vergleichstherapie

Das vorliegende Dokument verweist für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die tragenden Gründe des Beschlusses. Das konkrete Ausmaß des Zusatznutzens sowie die spezifische Vergleichstherapie werden im vorliegenden Kurztext nicht explizit benannt.

Die zugrundeliegende Nutzenbewertung wurde durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durchgeführt und im Mai 2016 veröffentlicht.

Verfahrensstatus und Geltungsdauer

Das Nutzenbewertungsverfahren liefert folgende administrative Rahmenbedingungen für die Verordnung:

  • Der ursprüngliche Beschluss trat am 21.07.2016 in Kraft.

  • Im Dezember 2018 erfolgte die Aufhebung der Befristung der Geltungsdauer.

  • Der Beschluss ist dauerhaft in die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) integriert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung von Mepolizumab strikt an die spezifische Indikation des schweren refraktären eosinophilen Asthmas bei erwachsenen Patienten gebunden ist.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament ist als Zusatzbehandlung bei schwerem refraktärem eosinophilem Asthma für erwachsene Patienten angezeigt.

Der Wirkstoff wird vom pharmazeutischen Unternehmer GlaxoSmithKline unter dem Handelsnamen Nucala® vertrieben.

Nein, die ursprüngliche Befristung der Geltungsdauer wurde im Dezember 2018 aufgehoben. Der Beschluss gilt seitdem unbefristet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Mepolizumab (Asthma bronchiale) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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