Medizinisches Cannabis: Empfehlungen der NICE-Leitlinie
Hintergrund
Die NICE-Leitlinie NG144 behandelt die Verordnung von medizinischen Cannabisprodukten. Sie fokussiert sich auf die Indikationen therapierefraktäre Übelkeit und Erbrechen, chronische Schmerzen, Spastik sowie schwere, behandlungsresistente Epilepsie.
Zu den abgedeckten Produkten gehören zugelassene Präparate wie das THC-CBD-Spray und Nabilon. Ebenso werden pflanzliche Cannabinoide wie reines Cannabidiol (CBD) und synthetische Verbindungen wie Dronabinol thematisiert.
Die Leitlinie betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung. Die Verordnung unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben und erfordert in der Regel eine fachärztliche Indikationsstellung.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen:
Therapierefraktäre Übelkeit und Erbrechen
Laut Leitlinie kann Nabilon als Zusatztherapie für Erwachsene mit chemotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen erwogen werden. Dies gilt für Fälle, in denen optimierte konventionelle Antiemetika keine ausreichende Wirkung zeigen.
Es wird empfohlen, bei der Verordnung von Nabilon auf potenzielle Arzneimittelwechselwirkungen zu achten. Insbesondere wird vor Interaktionen mit zentral dämpfenden Substanzen und anderen zentral wirksamen Medikamenten gewarnt.
Chronische Schmerzen
Die Leitlinie spricht sich gegen den Einsatz folgender Substanzen zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen aus:
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Nabilon
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Dronabinol
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THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol)
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Kombinationen aus CBD und THC
Zudem wird davon abgeraten, CBD zur Behandlung chronischer Schmerzen anzubieten, es sei denn im Rahmen einer klinischen Studie. Personen, die bereits vor Veröffentlichung der Leitlinie eine entsprechende Therapie begonnen haben, können diese laut Leitlinie fortsetzen, solange es klinisch angemessen erscheint.
Spastik bei Multipler Sklerose
Es wird ein vierwöchiger Behandlungsversuch mit einem THC-CBD-Spray bei mittelschwerer bis schwerer Spastik empfohlen. Voraussetzung ist, dass andere pharmakologische Therapien nicht wirksam waren.
Die Therapie sollte gemäß Leitlinie fortgesetzt werden, wenn sich die spastikbedingten Symptome nach vier Wochen um mindestens 20 % auf einer numerischen Rating-Skala (0 bis 10) gebessert haben. Die Einleitung und Überwachung muss durch einen Spezialisten für MS-bedingte Spastik erfolgen.
Schwere behandlungsresistente Epilepsie
Die Leitlinie verweist auf spezifische Technologiebewertungen für den Einsatz von Cannabidiol. CBD wird als Zusatztherapie bei Krampfanfällen infolge von tuberöser Sklerose, Lennox-Gastaut-Syndrom und Dravet-Syndrom ab einem Alter von 2 Jahren empfohlen.
Eine Fortsetzung der Therapie wird nur empfohlen, wenn die Anfallsfrequenz alle sechs Monate überprüft wird. Die Behandlung sollte beendet werden, wenn die Frequenz nicht um mindestens 30 % im Vergleich zu den sechs Monaten vor Therapiebeginn gesunken ist.
Indikationsübersicht
| Indikation | Empfohlenes Produkt | Einschränkungen / Bedingungen |
|---|---|---|
| Chemotherapie-induzierte Übelkeit | Nabilon | Nur als Zusatztherapie bei Erwachsenen nach Versagen von Standardantiemetika |
| Chronische Schmerzen | Keine | Einsatz von Nabilon, Dronabinol, THC und CBD wird explizit nicht empfohlen |
| MS-bedingte Spastik | THC-CBD-Spray | 4-wöchiger Versuch; Fortsetzung nur bei ≥ 20 % Symptomlinderung |
| Schwere Epilepsie-Syndrome | Cannabidiol (CBD) | Abbruch, wenn Anfallsfrequenz nicht um ≥ 30 % sinkt |
Verordnungspraxis und Shared Care
Die Erstverordnung von nicht zugelassenen Cannabisprodukten muss laut Leitlinie durch einen im Facharztregister eingetragenen Spezialisten erfolgen. Für Kinder und Jugendliche wird ein tertiärer pädiatrischer Spezialist für die jeweilige Erkrankung gefordert.
Nach der Erstverordnung kann die weitere Verschreibung im Rahmen einer Shared-Care-Vereinbarung durch andere Ärzte erfolgen. Dies wird empfohlen, wenn der klinische Zustand stabil ist und der übernehmende Arzt über ausreichende Expertise verfügt.
Kontraindikationen
Die Leitlinie nennt folgende Kontraindikationen und Warnhinweise:
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Stillzeit stellt eine Kontraindikation für das THC-CBD-Spray (Sativex) und Nabilon dar.
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Es wird auf eine begrenzte Evidenz zur Sicherheit von medizinischem Cannabis während der Schwangerschaft hingewiesen.
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Bei der Verordnung wird zur Vorsicht bei Leber- oder Nierenfunktionseinschränkungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen geraten.
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Es wird vor potenziellen Interaktionen mit Antiepileptika, hormonellen Kontrazeptiva und zentral dämpfenden Medikamenten gewarnt.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie rät explizit davon ab, medizinisches Cannabis zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen neu zu verordnen. Zudem wird empfohlen, Personen bei einer Verordnung von medizinischem Cannabis darauf hinzuweisen, jeglichen Konsum von nicht verschriebenen, frei verkäuflichen oder illegalen Cannabisprodukten strikt einzustellen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie muss die Erstverordnung durch einen Facharzt erfolgen, der auf die zu behandelnde Erkrankung spezialisiert ist. Bei Kindern und Jugendlichen wird ein tertiärer pädiatrischer Spezialist gefordert.
Die Leitlinie empfiehlt, Cannabisprodukte wie THC, CBD oder Nabilon nicht zur Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen anzubieten. Eine Ausnahme bilden lediglich klinische Studien oder bereits bestehende Altverordnungen.
Es wird ein vierwöchiger Behandlungsversuch bei mittelschwerer bis schwerer Spastik empfohlen, wenn andere Medikamente versagt haben. Die Therapie wird nur fortgesetzt, wenn sich die Symptome um mindestens 20 Prozent bessern.
Nach einer fachärztlichen Erstverordnung kann die weitere Verschreibung im Rahmen einer Shared-Care-Vereinbarung durch andere Ärzte erfolgen. Voraussetzung ist, dass der klinische Zustand stabil ist und die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.
Es wird empfohlen, bei Kindern und Jugendlichen besonders auf mögliche Auswirkungen auf die psychologische, emotionale und kognitive Entwicklung zu achten. Auch strukturelle Hirnentwicklungen und sedierende Effekte müssen laut Leitlinie berücksichtigt werden.
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Quelle: Cannabis-based medicinal products (NICE, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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