G-BA2021

Magenkarzinom: Nivolumab-Erstlinientherapie (CPS ≥ 5)

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2022 ein Nutzenbewertungsverfahren für den monoklonalen Antikörper Nivolumab (Opdivo) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Indikationsbeschreibung des G-BA-Beschlusses.

Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der onkologischen Therapie. Es betrifft fortgeschrittene Tumoren im oberen Gastrointestinaltrakt, für die neue immunonkologische Behandlungsoptionen geprüft wurden.

Spezifisch geht es um Adenokarzinome, die bestimmte molekularpathologische Eigenschaften aufweisen. Das genaue Ausmaß des Zusatznutzens ist im vorliegenden administrativen Quelltext nicht beziffert und muss den vollständigen Beschlussdokumenten entnommen werden.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert ein präzises Anwendungsgebiet für den Einsatz von Nivolumab.

Zugelassene Indikation und Voraussetzungen

Laut Beschluss ist Nivolumab für die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit spezifischen onkologischen Erkrankungen indiziert. Die genauen Indikationen und die zwingend erforderlichen molekularpathologischen Voraussetzungen werden wie folgt definiert:

Indikation (Fortgeschritten/Metastasiert)Molekularpathologische VoraussetzungTherapielinie
Adenokarzinom des MagensHER2-negativ, PD-L1 CPS ≥ 5Erstlinie
Adenokarzinom des gastroösophagealen ÜbergangsHER2-negativ, PD-L1 CPS ≥ 5Erstlinie
Adenokarzinom des ÖsophagusHER2-negativ, PD-L1 CPS ≥ 5Erstlinie

Kombinationstherapie

Es wird festgehalten, dass der Einsatz von Nivolumab in diesem Setting nicht als Monotherapie erfolgt.

Die Anwendung ist gemäß G-BA in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Kombinationschemotherapie vorgesehen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Einsatz von Nivolumab in dieser Indikation zwingend eine vorherige molekularpathologische Testung auf den HER2-Status (negativ) und die PD-L1-Expression (CPS ≥ 5) erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung umfasst fortgeschrittene oder metastasierte Adenokarzinome des Magens, des gastroösophagealen Übergangs sowie des Ösophagus.

Laut G-BA-Dokumenten wird eine PD-L1-Expression mit einem Combined Positive Score (CPS) von ≥ 5 vorausgesetzt.

Nein, die Anwendung ist in Kombination mit einer fluoropyrimidin- und platinbasierten Kombinationschemotherapie vorgesehen.

Die Zulassung und Nutzenbewertung beziehen sich auf die Erstlinienbehandlung bei erwachsenen Personen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Adenokarzinom des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus, CPS ≥ 5 (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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