Magenkarzinom (MSI-H/dMMR): Pembrolizumab-Zusatznutzen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab bei erwachsenen Personen mit nicht resezierbarem oder metastasierendem Magenkarzinom.
Voraussetzung für die Behandlung ist das Vorliegen einer hochfrequenten Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR). Zudem muss ein Fortschreiten der Erkrankung während oder nach mindestens einer vorherigen Therapie vorliegen.
Die Bewertung unterscheidet zwischen Personen mit genau einer Vortherapie (Fragestellung 1) und solchen mit mindestens zwei Vortherapien (Fragestellung 2).
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen:
Nach einer vorherigen Therapie
Für Personen mit einem Fortschreiten der Erkrankung nach genau einer Vortherapie sieht das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Paclitaxel).
Diese Einschätzung basiert auf der KEYNOTE-061-Studie. Hierbei zeigte sich ein positiver Effekt mit einem Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben.
Hinsichtlich der Nebenwirkungen ergaben sich laut Bewertung weder positive noch negative Effekte. Verwertbare Daten zur Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität lagen in diesem Vergleich nicht vor.
Nach mindestens zwei vorherigen Therapien
Für Personen mit einem Fortschreiten der Erkrankung nach mindestens zwei Vortherapien ist ein Zusatznutzen laut Bericht nicht belegt.
Der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte Vergleich einzelner Studienarme (KEYNOTE-158 vs. TAGS) wurde als nicht geeignet eingestuft. Die Population der Fragestellung war auf der Vergleichsseite nicht adäquat abgebildet, da Angaben zum MSI-H- oder dMMR-Status fehlten.
Dosierung
Laut den im Bericht zitierten Fachinformationsvorgaben gelten folgende Dosierungen:
| Wirkstoff | Dosis | Applikation |
|---|---|---|
| Pembrolizumab | 200 mg alle 3 Wochen ODER 400 mg alle 6 Wochen | intravenös über 30 Minuten |
Die Behandlung wird bis zum Fortschreiten der Krebserkrankung oder bis zum Auftreten unzumutbarer Toxizität fortgesetzt.
Kontraindikationen
Der Bericht verweist auf die Fachinformation, wonach eine systemische Anwendung von Kortikosteroiden oder Immunsuppressiva vor Therapiebeginn vermieden werden sollte. Dies begründet sich durch mögliche Beeinträchtigungen der Wirksamkeit von Pembrolizumab.
Nach Beginn der Therapie können systemische Kortikosteroide jedoch zur Behandlung von immunvermittelten Nebenwirkungen angewendet werden.
Bei Personen mit schwerer Einschränkung der Nierenfunktion sowie bei moderater bis schwerer Einschränkung der Leberfunktion liegen nur begrenzte Daten vor. Hier wird eine besondere klinische Überwachung empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Laut Bericht ist die zwingende Voraussetzung für den Einsatz von Pembrolizumab in dieser Indikation ein mittels validierten Tests bestätigter MSI-H- oder dMMR-Tumorstatus. Es wird darauf hingewiesen, dass ein atypisches Ansprechen mit anfänglichem Tumorwachstum auftreten kann, weshalb bei klinisch stabilen Personen eine Weiterbehandlung bis zur Bestätigung des Progresses empfohlen wird.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen nach genau einer Vortherapie. Nach zwei oder mehr Vortherapien gilt ein Zusatznutzen mangels geeigneter Daten als nicht belegt.
Laut Bericht müssen die Tumore auf eine hochfrequente Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) getestet werden. Die Bestätigung muss durch einen validierten Test erfolgen.
Die im Bericht zitierte Fachinformation empfiehlt eine Dosis von 200 mg alle 3 Wochen oder 400 mg alle 6 Wochen. Die Gabe erfolgt als intravenöse Infusion über 30 Minuten.
Vor Therapiebeginn sollte eine systemische Gabe von Kortikosteroiden vermieden werden, da dies die Wirksamkeit beeinträchtigen kann. Nach Therapiebeginn ist der Einsatz zur Behandlung immunvermittelter Nebenwirkungen jedoch zulässig.
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Quelle: IQWiG A22-77: Pembrolizumab (Magenkarzinom) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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