G-BA2011

Ipilimumab: Zweitlinientherapie des malignen Melanoms

Diese Leitlinie stammt aus 2011 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2011)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das maligne Melanom ist ein aggressiver Hauttumor, der in fortgeschrittenen Stadien systemische Therapien erfordert. Ipilimumab (Handelsname Yervoy®) ist ein monoklonaler Antikörper, der als Immun-Checkpoint-Inhibitor in der Onkologie eingesetzt wird.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Rahmendaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2011. Es handelt sich um ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Einsatz von Ipilimumab in der Zweitlinientherapie des Melanoms.

Empfehlungen

Die vorliegende G-BA-Dokumentation formuliert keine direkten klinischen Therapieempfehlungen, sondern skizziert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Klinische Bewertung und Zusatznutzen

Das Verfahren bewertet den klinischen Stellenwert von Ipilimumab gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die Grundlage hierfür bildet die Nutzenbewertung des IQWiG, welche patientenrelevante Endpunkte wie das Gesamtüberleben, die Morbidität und die gesundheitsbezogene Lebensqualität analysiert.

Da es sich bei dem Quelltext um eine rein administrative Übersicht handelt, sind die konkreten klinischen Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens nicht explizit aufgeführt. Diese Daten sind laut Dokumentation in den zugehörigen Beschlusstexten und den tragenden Gründen hinterlegt.

Verfahrensablauf und Beschlüsse

Der G-BA dokumentiert für das Nutzenbewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2011-08-01-D-014) einen strukturierten zeitlichen Ablauf. Das initiale Verfahren gilt als abgeschlossen.

Die zentralen Meilensteine des Verfahrens umfassen:

  • Beginn des Verfahrens: 01.08.2011

  • Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung: 02.05.2012

  • Initiale Beschlussfassung: 02.08.2012

Aufhebung der Befristung und Folgeverfahren

Laut G-BA-Dokumentation wurde die ursprüngliche Befristung der Geltungsdauer in einem späteren Schritt aufgehoben. Der entsprechende Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie trat am 07.04.2016 in Kraft.

Im weiteren Verlauf kam es zu mehreren Folgeverfahren für diesen Wirkstoff. Der G-BA listet weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren in den Jahren 2013, 2018, 2019 und 2020 auf.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Da die administrative G-BA-Übersicht keine direkten Überlebensdaten oder Hazard Ratios enthält, wird für die klinische Einordnung des exakten Zusatznutzens von Ipilimumab die Konsultation der verlinkten Volltextbeschlüsse (Tragende Gründe) empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Das G-BA-Verfahren aus dem Jahr 2011 bewertet Ipilimumab (Yervoy®) für den Einsatz in der Zweitlinientherapie des malignen Melanoms.

Die initiale Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgte am 02.08.2012.

Die ursprüngliche Befristung der Geltungsdauer wurde laut Dokumentation mit einem Beschluss vom 07.04.2016 aufgehoben.

Die spezifischen klinischen Ergebnisse und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den verlinkten Volltextdokumenten (Beschlusstext und Tragende Gründe) des G-BA hinterlegt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ipilimumab (Melanom, Zweitlinie) (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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