Entlassungsbrief: Struktur und Medikationsabgleich
Hintergrund
Die Erstellung präziser und zeitnaher Entlassungsdokumente ist ein zentraler Aspekt der Patientensicherheit. Die schottische SIGN-Leitlinie 128 aktualisiert frühere Empfehlungen und passt sie an die zunehmende elektronische Datenverarbeitung an.
Ein strukturierter Informationsfluss vom Krankenhaus zum weiterbehandelnden Hausarzt minimiert Risiken beim Versorgungsübergang. Die Leitlinie zielt darauf ab, einen einheitlichen Standard für ganz Schottland zu etablieren.
Dabei wird ein modulares System vorgestellt, das sowohl für unkomplizierte Kurzaufenthalte als auch für komplexe Krankheitsverläufe geeignet ist. Psychiatrische Entlassungen sind von diesem spezifischen Datensatz ausgenommen, da hier gesonderte Informationsbedürfnisse bestehen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die Erstellung von Entlassungsdokumenten:
Dokumentenarten und Fristen
Die Leitlinie unterscheidet zwei Formate des Entlassungsdokuments, die aufeinander aufbauen.
| Dokumententyp | Zeitpunkt der Übermittlung | Indikation | Signaturpflicht |
|---|---|---|---|
| Core Discharge Document (CDD) | Am Tag der Entlassung | Alle Patienten (als Basis) | Ja (nachreichbar) |
| Extended Discharge Document (EDD) | Innerhalb von 7 Tagen (max. 14) | Komplexe Fälle, ausstehende Befunde | Zwingend vor Versand |
Das CDD muss für jeden Patienten am Tag der Entlassung erstellt werden. Bei unkomplizierten Verläufen ohne ausstehende Befunde dient es als alleiniges Dokument.
Das EDD wird bei komplexen Fällen oder ausstehenden Befunden benötigt. Es erweitert das CDD um detailliertere klinische Informationen und Follow-up-Pläne.
Struktur und Inhalte
Es wird eine klare, textliche Beschreibung aller relevanten Diagnosen und Prozeduren gefordert.
Zusätzlich empfiehlt die Leitlinie die Verwendung standardisierter Codes (wie ICD-10), um die Datenübertragung zu erleichtern.
Folgende Kernelemente müssen laut Leitlinie zwingend dokumentiert werden:
-
Aufnahmegrund, Haupt- und Nebendiagnosen
-
Durchgeführte Operationen und Prozeduren
-
Klinischer Verlauf inklusive Komplikationen
-
Ausstehende Befunde und geplante Untersuchungen
-
Allergien und Unverträglichkeiten
Medikamentenabstimmung (Medicines Reconciliation)
Die exakte Dokumentation der Medikation wird als essenzieller Faktor für die Patientensicherheit hervorgehoben.
Die Leitlinie fordert eine detaillierte Aufschlüsselung der Medikation in drei Kategorien:
-
Abgesetzte Medikamente: Inklusive Begründung für das Absetzen (z. B. Nebenwirkungen)
-
Neue Medikamente: Mit Angabe von Indikation, Dosierung, Dauer und ausgehändigter Menge
-
Weitergeführte Medikamente: Alle Präparate, die unverändert aus der Aufnahmemedikation übernommen werden
Es wird empfohlen, das Entlassungsdokument nach lokalen Protokollen auch der betreuenden Apotheke zur Verfügung zu stellen.
Verantwortlichkeiten
Die Leitlinie legt fest, dass das endgültige Entlassungsdokument von dem verantwortlichen Facharzt (Consultant) oder einem erfahrenen Arzt abgezeichnet werden muss.
Wenn dies am Entlassungstag nicht möglich ist, sollte zunächst eine nicht-abgezeichnete Version versendet und die signierte Fassung innerhalb von sieben Tagen nachgereicht werden.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler bei der Erstellung von Entlassungsbriefen ist die ungenaue Dokumentation von Medikamentenänderungen. Die Leitlinie betont nachdrücklich, dass bei jeder Dosis- oder Formatanpassung eines bestehenden Medikaments dieses zunächst als abgesetzt und anschließend mit den neuen Parametern als neu angesetzt dokumentiert werden muss. Zudem wird dringend empfohlen, auf Abkürzungen und Akronyme bei Diagnosen zu verzichten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie muss ein Basisdokument (Core Discharge Document) zwingend am Tag der Entlassung übermittelt werden. Ein ausführlicherer Bericht (Extended Discharge Document) sollte innerhalb von sieben Tagen, spätestens jedoch nach 14 Tagen vorliegen.
Die Leitlinie fordert, dass das Dokument von dem für die Entlassung verantwortlichen Facharzt (Consultant) oder einem erfahrenen Arzt abgezeichnet wird. Die genaue Definition der ärztlichen Qualifikationsstufe obliegt dabei lokalen Vereinbarungen.
Es wird empfohlen, die Medikation strikt in abgesetzte, neue und unverändert weitergeführte Medikamente zu unterteilen. Für jedes abgesetzte oder geänderte Medikament muss eine klare Begründung im Dokument aufgeführt werden.
Die Leitlinie rät ausdrücklich von der Verwendung von Akronymen und Abkürzungen bei Diagnosen und Prozeduren ab. Dies dient der Vermeidung von Missverständnissen bei den weiterbehandelnden Ärzten und den Patienten.
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Quelle: SIGN 128: The SIGN discharge document (SIGN, 2012). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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