G-BA2021

Blinatumomab bei r/r Ph+ B-ALL: Indikation und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Blinatumomab (Handelsname Blincyto) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses aus dem Jahr 2021.

Blinatumomab ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Es wird in der Onkologie zur Therapie der akuten lymphatischen Leukämie (ALL) eingesetzt.

Das spezifische Anwendungsgebiet dieses Verfahrens umfasst die rezidivierte oder refraktäre, Philadelphia-Chromosom-positive (Ph+) und CD19-positive akute lymphatische B-Zell-Leukämie.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA legt folgende formale Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs fest:

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA-Beschluss bezieht sich die Nutzenbewertung auf eine sehr spezifische Indikation in der Hämato-Onkologie. Der Einsatz wird für folgende Konstellation bewertet:

  • Akute lymphatische B-Zell-Leukämie (ALL)

  • Rezidivierter oder refraktärer Krankheitsverlauf

  • Nachweis des Philadelphia-Chromosoms (Ph+)

  • Expression des Oberflächenantigens CD19

Regulatorischer Status

Der Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 15.07.2021 in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass Blinatumomab den formalen Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden) besitzt.

Klinische Endpunkte und Zusatznutzen

Das vorliegende Dokument definiert den administrativen Rahmen des Bewertungsverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass die konkreten klinischen Daten zu Endpunkten wie Gesamtüberleben, Morbidität und gesundheitsbezogener Lebensqualität in den verlinkten Volltextdossiers des pharmazeutischen Unternehmers sowie den tragenden Gründen des G-BA evaluiert werden.

Das spezifische Ausmaß des Zusatznutzens ist im vorliegenden administrativen Steckbrief nicht explizit beziffert, sondern erfordert die Konsultation der vollständigen Beschlusstexte.

ClariMed durchsucht 14.000+ weitere Leitlinien
Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Verordnung von Blinatumomab in dieser Indikation der spezifische Rezeptorstatus (Ph+ und CD19+) zwingend vorab gesichert sein muss, da sich die G-BA-Bewertung ausschließlich auf diese Subgruppe bezieht.

Häufig gestellte Fragen

Der Beschluss gilt für die rezidivierte oder refraktäre, Philadelphia-Chromosom-positive (Ph+) und CD19-positive akute lymphatische B-Zell-Leukämie.

Ja, laut G-BA-Dokumentation ist Blinatumomab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Die detaillierten klinischen Endpunkte und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den vollständigen Dossiers und den tragenden Gründen des Beschlusses dokumentiert, auf die der administrative G-BA-Steckbrief verweist.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Blinatumomab (Akute lymphatische B-​Zell-Leukämie, rezidiviert oder refraktär, Ph+ CD19+) (G-BA, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Über Google hier gelandet?

ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien

AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.

Kostenloses Konto erstellen
Keine Kreditkarte. DSGVO-konform. In Deutschland gehostet.