G-BA2018

Binimetinib: Therapie bei BRAF-V600-mutiertem Melanom

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst das Verfahren zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für den Wirkstoff Binimetinib (Handelsname Mektovi) zusammen. Das Verfahren wurde im Oktober 2018 initiiert und im März 2019 mit einem Beschluss abgeschlossen.

Binimetinib ist ein MEK-Inhibitor, der in der zielgerichteten onkologischen Therapie eingesetzt wird. Die Bewertung bezieht sich spezifisch auf den Einsatz bei erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen Hauttumoren, die eine bestimmte genetische Veränderung aufweisen.

Ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff wurde laut Dokumentation im Oktober 2024 abgeschlossen. Die vorliegende Zusammenfassung fokussiert sich auf die administrativen Eckdaten und das Anwendungsgebiet des ursprünglichen Beschlusses, da der Quelltext ein Kurzabstract des Verfahrens darstellt.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA definiert das genaue Anwendungsgebiet für die Therapie mit Binimetinib.

Zugelassene Indikation

Laut G-BA-Dokumentation ist Binimetinib (Mektovi) für folgende spezifische Indikation angezeigt:

  • Behandlung von erwachsenen Patienten

  • Vorliegen eines nicht-resezierbaren oder metastasiertem Melanoms

  • Nachweis einer BRAF-V600-Mutation

  • Einsatz zwingend in Kombination mit dem Wirkstoff Encorafenib

Verfahrensablauf und Bewertungsgrundlage

Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und die eigentliche Nutzenbewertung basieren auf den eingereichten Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde mit der Dossierbewertung beauftragt.

Der finale Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 22.03.2019 in Kraft. Die vorliegende Kurzdokumentation nennt die spezifische zweckmäßige Vergleichstherapie und das genaue Ausmaß des Zusatznutzens nicht explizit, sondern verweist für diese konkreten Ergebnisse auf den Beschlusstext und die tragenden Gründe vom 22.03.2019.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Binimetinib laut Fachinformation zwingend in Kombination mit Encorafenib bei Vorliegen einer BRAF-V600-Mutation eingesetzt werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Patienten mit nicht-resezierbarem oder metastasiertem Melanom. Voraussetzung für die Therapie ist der Nachweis einer BRAF-V600-Mutation.

Laut G-BA-Dokumentation ist der Einsatz von Binimetinib zwingend in Kombination mit dem Wirkstoff Encorafenib angezeigt.

Das Verfahren wurde am 01.10.2018 begonnen und mit der Beschlussfassung am 22.03.2019 abgeschlossen. Ein weiteres Verfahren zu dem Wirkstoff endete im Oktober 2024.

Die Kurzdokumentation verweist für die genaue Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie und das Ausmaß des Zusatznutzens auf die tragenden Gründe des Volltextbeschlusses vom 22.03.2019.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Binimetinib (Melanom, BRAF-V600-Mutation, Kombination mit Encorafenib) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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