IQWiG2013Onkologie

Abirateronacetat: Neue Indikation und Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den Projektinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Addendum A13-22. Das Dokument ergänzt den ursprünglichen Auftrag A13-06 zur frühen Nutzenbewertung von Abirateronacetat für ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.

Abirateronacetat ist ein Androgenbiosynthese-Inhibitor, der in der Therapie des fortgeschrittenen Prostatakarzinoms eingesetzt wird. Die Substanz hemmt gezielt die Testosteronproduktion und wird typischerweise bei metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom angewendet.

Ein Addendum wird vom IQWiG immer dann erstellt, wenn sich während der Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu einer initialen Dossierbewertung zusätzlicher Bearbeitungsbedarf ergibt. Der G-BA nutzt diese ergänzenden Berichte, um einen finalen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens zu fassen.

Empfehlungen

Gegenstand der Bewertung

Das vorliegende Dokument des IQWiG dokumentiert den administrativen Prozess der frühen Nutzenbewertung für Abirateronacetat in der Indikation Krebs. Es dient als methodische und inhaltliche Ergänzung zur ursprünglichen Dossierbewertung.

Spezifische klinische Ergebnisse zum Ausmaß des Zusatznutzens, zur genauen Patientensubgruppe oder zur zweckmäßigen Vergleichstherapie sind in diesem reinen Projektsteckbrief nicht abgebildet. Diese klinischen Details finden sich in den verlinkten finalen Beschlussdokumenten des G-BA.

Verfahrensablauf

Laut den Projektinformationen folgt das Verfahren einem festgelegten administrativen Ablauf:

  • Der G-BA erteilt den Auftrag zur ergänzenden Bewertung (hier erfolgt am 29.05.2013).

  • Das IQWiG erstellt das Addendum zur Beantwortung spezifischer Fragestellungen aus dem Beratungsprozess.

  • Der G-BA fasst basierend auf diesen Dokumenten einen verbindlichen Beschluss über den Zusatznutzen.

Abschluss des Verfahrens

Es wird festgehalten, dass erst der finale G-BA-Beschluss die frühe Nutzenbewertung offiziell abschließt. Für Abirateronacetat in diesem neuen Anwendungsgebiet wurde der entsprechende Beschluss am 04.07.2013 veröffentlicht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass für die finale klinische Einordnung des Zusatznutzens von Abirateronacetat im neuen Anwendungsgebiet stets der abschließende G-BA-Beschluss herangezogen werden muss, da IQWiG-Addenda lediglich vorbereitende Dokumente darstellen.

Häufig gestellte Fragen

Das Addendum dient der ergänzenden Bewertung von Abirateronacetat für ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie. Es beantwortet zusätzliche Fragen, die während der G-BA-Beratungen zur initialen Dossierbewertung aufkamen.

Das Dokument ordnet die Bewertung allgemein dem Anwendungsgebiet Krebs zu. Medizinisch wird der Wirkstoff primär beim fortgeschrittenen Prostatakarzinom eingesetzt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) trifft den finalen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens. Dieser Beschluss schließt die frühe Nutzenbewertung gemäß AMNOG offiziell ab.

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Quelle: IQWiG A13-22: Addendum zum Auftrag A13-06 (Abirateronacetat [neues Anwendungsgebiet]) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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